Im Prozess gegen zwei im Tessin aktive Mitarbeiter der kalabresischen Mafia-Organisation 'Ndrangheta hat das Bundesstrafgericht am Freitag das Urteil gefällt. Es sprach mehrjährige Haftstrafen aus.
Gericht
Das Bundesgericht rügt an Freispruch eines Betreuers - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am Freitag haben die Richter in Bellinzona über die zwei Mitglieder der kalabresischen Mafia-Organisation 'Ndrangheta ein Urteil gefällt.
  • Die Anklage gegen die beiden Männer lautete auf Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, schwere Geldwäscherei, Dokumentenfälschung und Verstösse gegen das Ausländergesetz.

Das Bundesstrafgericht verurteilte zwei 'Ndrangheta-Mitglieder zu mehrjährigen Haftstrafen. Das Gericht folgte damit den Strafanträgen von Bundesanwalt Stefan Herold. Das heisst: fünfeinhalb Jahre Haft für den in Vacallo wohnhaften und derzeit in der Tessiner Justizvollzugsanstalt La Stampa inhaftierten «Vertrauensmann» der Mailänder «'Ndrangheta-Zelle».

Weiter sprachen die Richter in Bellinzona eine dreijährige teilbedingte Haft plus eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 420 Schweizer Franken für einen in Zug wohnhaften 42-jährigen Tessiner Treuhänder und Ex-Stadtrat aus. Dieser hat mit Sachkenntnis und Beziehungen die Geldwäschereigeschäfte unterstützt und die falschen Dokumente angefertigt, mit denen die Gruppe ihre Finanz- und Immobiliengeschäfte in und aus der Schweiz heraus tätigen konnte.

Sechs Monate muss er von der Haftstrafe absitzen. Beide Männer müssen die Prozesskosten übernehmen und Entschädigungen leisten. Eine dritte Angeklagte hatte sich aus gesundheitlichen Gründen dispensieren lassen.

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