Giftpilz-Mörderin in Australien legt Berufung ein

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    Australien,

    Im Fall einer wegen dreifachen Mordes mit Giftpilzen zu lebenslanger Haft verurteilten Frau hat in Australien die Berufungsverhandlung begonnen.

    Giftpilz
    In Australien wurde eine Frau wegen dreifachen Mordes mit Giftpilzen zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. (Symbolbild) - keystone

    Die Anwälte der 51-jährigen Erin Patterson fochten am Mittwoch die im vergangenen Jahr verhängten Schuldsprüche an und begründeten dies unter anderem mit möglichen Verfahrensfehlern, wie mehrere australische Medien berichteten.

    Der Fall hatte weltweit Aufsehen erregt. Im Juli 2023 hatte Patterson ihre Ex-Schwiegereltern und ein befreundetes Ehepaar zum Mittagessen eingeladen. Auf den Tisch kam Beef Wellington, also Rinderfilet im Blätterteig – verfeinert mit Pilzen. Drei der Gäste starben kurze Zeit später an den Folgen einer Vergiftung mit hochgiftigen Knollenblätterpilzen. Ein mit am Tisch sitzender Pastor, Ian Wilkinson, überlebte schwer erkrankt.

    Besonders verwunderte, dass Patterson selbst ihr Essen überlebte. Zwar liess sie sich wegen Magenschmerzen und Durchfalls im Spital behandeln, entliess sich aber am Ende gegen ärztlichen Rat selbst. Patterson bestritt stets, die Pilze absichtlich verarbeitet zu haben, doch eine Jury befand sie im Juli 2025 einstimmig für schuldig. Das Urteil umfasst drei lebenslange Haftstrafen wegen Mordes sowie 25 Jahre für den versuchten Mord. Diese verbüsst sie gleichzeitig. Erst nach 33 Jahren kann sie einen Antrag auf Bewährung stellen.

    Die 51-jährige Mutter von zwei Kindern verfolgte die Anhörung in Melbourne am Mittwoch den Berichten zufolge per Videoübertragung aus dem Gefängnis. Ihre Anwälte kritisierten demnach unter anderem, dass die Geschworenen während ihrer Beratungen im selben Hotel untergebracht waren wie leitende Ermittler und Mitglieder der Staatsanwaltschaft.

    Die Staatsanwaltschaft wies dies zurück. Die Geschworenen seien stets unter Aufsicht gewesen, es habe keine unzulässigen Kommunikationsversuche gegeben.

    Die Anhörung wird am Donnerstag fortgesetzt. Die Staatsanwaltschaft versucht den Berichten zufolge, selbst das Urteil anzufechten und die Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung zu streichen. Eine Entscheidung über die Berufungen könne erst in einigen Wochen oder Monaten fallen, hiess es.

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    Kommentare

    _b

    ist halt noch heikel, jemanden im titel "moerderin" zu nennen, wenn das urteil noch nicht rechtskraeftig ist ... aber am anderen ende der erde interessiert es wahrscheinlich eh keinen, was hiesige blaetter so titeln

    User #3037 (nicht angemeldet)

    Ein typischer fall von unwissen schützt vor strafe nicht. Tja, man kann auch "zu nett" sein

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