Ex-Präsident Zuma darf nicht mehr als Abgeordneter kandidieren. Dies hat Südafrikas Verfassungsgericht entschieden.
Jacob Zuma
Jacob Zuma, Südafrikas Ex-Präsident. (Archivbild) - dpa-infocom GmbH

Gut eine Woche vor Wahlen in Südafrikas hat das Verfassungsgericht den ehemaligen Präsidenten Jacob Zuma von einer Kandidatur als Abgeordneter ausgeschlossen. Der 82-Jährige dürfe nicht mehr als Parlamentarier fungieren, da er 2021 zu einer Haftstrafe von mehr als zwölf Monaten verurteilt worden war. Dies entschied das Gericht am Montag.

Zuma war vor wenigen Monaten von der Regierungspartei Afrikanischer Nationalkongress (ANC) suspendiert worden. Er hatte eine eigene Partei gegründet, Umkhonto We Sizwe (MK), als deren Vorsitzender er bei den Wahlen am 29. Mai antreten wollte. Mit dem Urteil hob das Verfassungsgericht den früheren Entscheid eines Sondergerichts auf, der besagt hatte, Zuma könne bei der Abstimmung nächsten Mittwoch antreten.

Historische Wahl steht bevor

Die Parlamentswahl in Südafrika gilt als bedeutendste Wahl, seit Freiheitskämpfer und später Präsident Nelson Mandela das Land 1994 in die Demokratie führte. Laut Umfragen soll der ANC erstmals Gefahr laufen, die absolute Mehrheit zu verlieren und eine Koalitionsregierung eingehen zu müssen. In Südafrika wird der Präsident des Landes nicht direkt gewählt, sondern von dem Gewinner der Parlamentswahlen bestimmt.

Zuma war Präsident von 2009 bis 2018, als er das Amt aufgrund schwerer Korruptionsvorwürfe verlassen musste. Er wurde 2021 zu einer 15-monatigen Haftstrafe verurteilt. Dies, nachdem er sich geweigert hatte, vor einem Ausschuss auszusagen, der Miss- und Vetternwirtschaft während seiner Amtszeit untersuchen sollte.

Zumas Verhaftung löste Unruhen aus. Bei diesen starben 350 Menschen und Hunderte Geschäfte wurden geplündert und in Brand gesetzt. Nach nicht einmal acht Wochen wurde er jedoch wegen angeblicher Gesundheitsprobleme entlassen.

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