Trump soll den Song von Sinéad O'Connors nicht weiter nutzen dürfen. Das fordern ihre Nachlassverwalter.
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Die Sängerin Sinead O`Connor auf der Bühne in Australien 2008. (Archivbild) - keystone

Bei einem Auftritt des vormaligen US-Präsidenten Donald Trump war zuletzt unter anderem ein Song von Sinéad O'Connors (†56) gespielt worden. Es handelte sich um den Welthit «Nothing Compares 2 U». Davon zeigten sich die Nachlassverwalter empört.

Die Nachlassverwalter von Sinéad O'Connor haben Trump aufgefordert, keine Musik der irischen Sängerin mehr bei seinen Veranstaltungen zu nutzen. «Es ist keine Übertreibung zu sagen, dass Sinéad angewidert, verletzt und beleidigt gewesen wäre».

Kein Song für Trump

Ihre Arbeit würde auf diese Weise falsch dargestellt, hiess es. Und zwar von «jemand, den sie selbst als ‹biblischen Teufel› bezeichnete», zitierten britische Medien am Montag übereinstimmend. Sie beriefen sich dabei auf eine Mitteilung der Verwalter und des Musiklabels Chrysalis Records.

Sinéad O'Connor habe ihr ganzes Leben lang nach einem strengen Moralkodex gelebt. Dieser sei von der von «Ehrlichkeit, Freundlichkeit, Fairness und Anstand gegenüber ihren Mitmenschen geprägt» gewesen. Die Sängerin war im Juli 2023 im Alter von 56 Jahren gestorben, nach Einschätzung eines Gerichtsmediziners eines natürlichen Todes.

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