Mit dem Börsengang eines Medienunternehmens von Donald Trump könnte der Ex-Präsident bald um einige Milliarden schwerer sein.
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Donald Trump kann sich im Kampf um das Weisse Haus auf fast bedingungslos treue Anhänger verlassen. - keystone

Berichten zufolge steht ein Medienunternehmen, das Donald Trump gehört, kurz davor, an die Börse zu gehen. Das könnte den ehemaligen Präsidenten um Milliarden reicher machen. Diese Entwicklung kommt für den Republikaner zu einem günstigen Zeitpunkt, da er mit hohen Anwaltskosten und Strafzahlungen konfrontiert ist. Laut der «New York Times» wird der Börsengang Trump Aktien im Wert von etwa drei Milliarden US-Dollar einbringen.

Am Freitag stimmten die Aktionäre der Digital World Acquisition Corp., einer Unternehmenshülle, für eine Fusion mit Trumps Medienunternehmen, der Trump Media & Technology Group. Die Zeitungen berichten, dass die Fusion und der darauffolgende Börsengang dem finanziell angeschlagenen Netzwerk eine notwendige Finanzspritze geben werden.

Die fusionierte Firma Trump Media soll schon in Kürze an der Börse mit dem Kürzel «DJT» gehandelt werden. Der «Washington Post» zufolge wird Trump etwa 60 Prozent des neuen Unternehmens gehören. Einer Vertragsklausel der Fusion zufolge darf er seine Anteile frühestens nach sechs Monaten verkaufen.

Donald Trump will erneut Präsident werden

Der Immobilienunternehmer Trump (77) will im November erneut für die Republikaner ins Weisse Haus einziehen. Aktuell macht er jedoch auch mit den Prozessen, die gegen ihn laufen, viele Schlagzeilen. Neben vier strafrechtlichen Verfahren, deren Hauptverhandlungen noch nicht begonnen haben, gibt es gegen Trump auch zivilrechtliche Verfahren. In zwei erstinstanzlich abgeschlossenen Fällen muss er insgesamt mehr als eine halbe Milliarde Dollar für Strafen und fällige Zinsen aufbringen.

In einem Betrugsverfahren muss Trump inklusive Zinsen bis Montag mehr als 450 Millionen Dollar zahlen oder eine entsprechende Kaution hinterlegen. Bis zuletzt war unklar, ob Trump die Frist einhalten kann. Trump hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

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