Der Kanton Zürich erlässt wegen der Trockenheit ein Feuerverbot. Das Feuerwerk am 1. August bleibt vorerst noch erlaubt.
Feuerverbot
Ein Schild mit der Aufschrift «Feuerverbot Waldbrandgefahr» ist zu sehen. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Zürich hat aufgrund der Waldbrandgefahr ein sofortiges Feuerverbot erlassen.
  • Feuerwerk am 1. August bleibt aber erlaubt.
  • Fast alle Kantone haben sich nun für ein Feuerverbot ausgesprochen.

Im Kanton Zürich wurde ein Feuerverbot ausgesprochen. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und den Wetteraussichten verschärfe sich die Waldbrandgefahr, teilt der Kanton mit. Darum gelte ab sofort ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldnähe. Auch an Feuerstellen dürfe kein Feuer entfacht werden, heisst es in der Mitteilung.

Feuerwerke am 1. August bleiben vorerst erlaubt. Der Kanton ruft jedoch zu einem sorgfältigen Umgang mit den Knallkörpern auf. Ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu den Waldrändern gelte es allerdings einzuhalten. Das entspricht einer Länge von rund zwei Fussballfeldern.

1. August
Feuerwerke stehen im einem Regal. - Keystone

Grossverteiler verkaufen in den meisten Kantonen kein Feuerwerk

Ein Feuerverbot gilt bereits in den Deutschschweizer Kantonen Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri und Zug. Ein Feuerwerksverbot gilt bisher in den Kantonen Graubünden und Wallis.

Die Waldbrandgefahr in den betroffenen Kantonen liegt mehrheitlich auf der Stufe 4 von 5 (gross), so dass die Feuerverbote im Wald und in Waldesnähe nötig wurden. Dies teilten die jeweiligen Kantonsbehörden mit. Diese begründeten die Verbote auch damit, dass kein anhaltender Regen absehbar ist.

Auf die Verbote reagiert haben auch die Grossverteiler Migros und Coop. In den meisten Kantonen mit Feuerverbot gibt es in den Filialen keine Raketen, Böller, Vulkane und Ähnliches für den 1. August zu kaufen.

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