Die Mieten steigen stetig und die Mietpreisbremse hilft nur wenig. Gegen ungerechtfertigte Mietzinserhöhungen können Sie sich aber ganz einfach wehren.
Miete
Ein Haus mit mehreren Balkonen, von aussen fotografiert. - Pixabay
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mietzinserhöhungen unterliegen verschiedenen Regelungen.
  • Sind Sie betroffen, prüfen Sie genau nach, ob die Ihre rechtens ist.

In der heutigen Zeit explodieren die Mieten fast, wobei die sogenannte Mietpreisbremse diese Explosion nur wenig verhindern konnte. Es gibt einfach zu viele Schlupflöcher für Vermieter, mit welchen sie die Mietpreise erhöhen können.

Dabei ist rund jede zweite Mieterhöhung illegal und könnte eigentlich eingeklagt werden. Wie kann eine Erhöhung der Miete verhindert werden?

Es gibt verschiedene Regelungen, die die Erhöhungen von Mieten behandeln. Ein Vermieter darf die Miete dabei nicht um mehr als 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erhöhen.

Sollte die Erhöhung diesen Prozentsatz übersteigen, so kann Klage gegen die Erhöhung eingereicht werden.

Vermieter müssen sich an Mietspiegel halten

Ebenfalls müssen sich die Vermieter in der Regel immer an den sogenannten Mietspiegel halten. Diesen dürfen sie um einen bestimmten Satz nicht überschreiten. Der aktuelle Mietspiegel kann entweder online oder im Mietblatt der Gemeinde eingesehen werden.

Mietvertrag Miete
In der Stadt Zürich waren am 1. Juni nur gerade 144 Wohnungen frei. - Keystone

Sollte der aktuelle Mietvertrag in Form einer Staffelmiete abgeschlossen worden sein, so kann die Miete nicht nochmal erhöht werden. Daher sollten Sie Ihren Mietvertrag ganz genau überprüfen und kontrollieren, ob diese Erhöhung erlaubt ist.

Der Vermieter darf die Regelungen allerdings umgehen, wenn die Wohnung zum Beispiel frisch saniert oder renoviert wurde.

Was tun, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Mieterhöhung erlaubt ist?

Sind Sie mit der Mietzinserhöhung nicht einverstanden oder sich nicht sicher, ob diese rechtmässig ist, kann professionelle Hilfe gesucht werden. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an den Mieterbund.

Reden Sie allerdings auch zuerst mit Ihrem Vermieter, um Ärger oder eine schlechte Atmosphäre zu vermeiden.

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