Ehepartner sollten eigene Bankkonten eröffnen, denn im Todesfall kann es zur Blockierung des gemeinsamen Kontos kommen. FinanzFabio erklärt warum.
Ehepaar als Legomännchen
Ehepartner sollten jeweils ein eigenes Bankkonto besitzen. - FinanzFabio
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Das Wichtigste in Kürze

  • FinanzFabio ist Finanzplaner und Finanzblogger.
  • Für Nau.ch erklärt er, warum Ehepartner je ein eigenes Bankkonto brauchen.

Wer heiratet sagt ja. Ja zu einem gemeinsamen Leben, ja zu den guten und den schlechten Zeiten. Und natürlich auch ja dazu, die Einnahmen und die Ausgaben zu teilen.

Zumindest, wenn kein spezieller Ehevertrag aufgesetzt wurde, was ich jedem empfehlen würde. Aber bleiben wir bei der 0815 Eheschliessung.

Wenn du die Einnahmen, also beide Löhne und die Ausgaben wie Miete, Krankenkasse, Handyabo, Versicherungen, Autos und so weiter sowieso teilst, dann kannst du das ja auch gleich mit einem Konto für beide lösen.

Die Löhne kommen rein, es werden alle Fixkosten und sonstigen Rechnungen bezahlt und wenn noch was übrig bleibt, häuft sich auf dem Konto vielleicht auch noch ein Überschuss an. (Ich verkneif es mir, hier nochmal zu erwähnen, dass man mit einem automatisierten Sparauftrag zuerst Geld auf die Seite legen sollte.)

Die Problematik mit einem Konto

Gehen wir davon aus, dass ihr nach ein paar Jahren wirklich einen grösseren Betrag auf der Seite habt, sagen wir CHF 200’000. Gehen wir weiter davon aus, dass du ganz plötzlich – warum auch immer – verstirbst.

Zurück lässt du zwei Kinder und eine Ehefrau oder einen Ehemann. Die Bank kriegt Wind von der ganzen Misere, drückt dir sicher auch ihr Beileid aus und sperrt dann das gemeinsame Konto.

Aber hallo, geht´s noch? Ja, es geht noch. Die Bank tut genau das, was sie tun muss.

Das gemeinsame Konto einfrieren, bis das Erbe geregelt ist. Die Hälfte auf dem Konto gehört nämlich dem Verstorbenen. Das heisst, die Hälfte der Hälfte, gehört den Kindern. Das wären in diesem Beispiel doch immerhin CHF 50’000.

Das kann schnell gehen, das kann aber auch länger dauern. Und obwohl dein Name und der Name deiner besseren Hälfte auf dem Konto ist, alleine kommt ihr nicht mehr an das Geld ran.

In der Praxis verläuft dann das ganze so, dass deine Hinterbliebenen mit den Rechnungen zur Bank gehen. Deine Ehefrau müsste die Bank dann fragen, ob sie ihr eigenes Geld brauchen darf, um die Rechnungen zu bezahlen, bevor die Mahnungen und Betreibungen sich stapeln.

Nochmal: Du musst die Bank fragen, ob sie dir dein eigenes Geld gibt.

Die einfache Lösung

Wer einen Todesfall in der engsten Familie zu betrauern hat, kann zusätzliche finanzielle Probleme nicht auch noch gebrauchen.

Speziell wenn es rein finanziell kein akutes Problem ist, sondern nur eine Formalität, die man sehr einfach hätte umgehen können.

Drei Legomännchen stehen auf Banknoten
Im Todesfall müssen die Hinterbliebenen die Bank um Geld auf dem gemeinsamen Konto bitten. - FinanzFabio

Die einfachste Lösung lautet:

Ein gemeinsames Konto, ein Konto auf den Namen der Frau und ein Konto auf den Namen des Mannes.

Auf den jeweiligen Konti auf einen Namen wäre dann jeweils ein Notgroschen für mehrere Monate. In diesem Beispiel wären je CHF 50’000 sinnvoll. Auf dem gemeinsamen Hauptkonto wären dann CHF 100’000.

Wie genau du die Summen mit deiner Ehepartnerin oder Ehepartner aufteilst, spielt keine Rolle. Es sollte nur genug auf jedem Konto sein, dass du ein paar Wochen oder Monate überbrücken kannst, bis die Erbteilung geregelt ist.

Somit musst du bei der Bank nicht Bittibätti machen, um an dein eigenes Geld zu kommen.

Compte-joint

Witziges Wort, das sich die Banken hier einfallen liessen. Dahinter versteckt sich ein spezielles Konto, welches beim Thema die Erbausschlussklaussel speziell geregelt hat.

Die Kundenbeziehung wird vom überlebenden Teilhaber weitergeführt, und die Erben sind faktisch von der Nachfolge ausgeschlossen. Prüfe dies aber zwingend mit deiner Bank, ob es bei deinem Bankkonto explizit so geregelt ist.

Konto fürs Taschengeld

Freunde von mir behandeln das ganze noch mal anders. Sie haben ein gemeinsames Konto, auf welches beide Löhne fliessen.

Von diesem Konto erhalten beide CHF 1’000 auf ihr eigenes Konto, quasi als Taschengeld mit dem sie machen können was sie wollen (mit Freunden verreisen, Shoppingtour, etwas trinken gehen mit Arbeitskollegen usw.).

Mit dem Rest bezahlen sie alle gemeinsamen Ausgaben. Hier sind also schon drei Konti vorhanden. Ob es dann auch reichen wird, wenn einem der beiden etwas passiert, weiss ich nicht.

Aber wenn die Konti schon da sind, ist das Geld ja schnell überwiesen.

Weitere Absicherungen

Mit einem eigenem Konto kommst du also vorerst über die Runden, bis die ganze Bürokratie abgeschlossen ist.

Wenn deine Familie aber auf das Einkommen des Haupterwerbers angewiesen ist und dieses wegfällt, müssen eventuell noch weitere Massnahmen getroffen werden.

Eingangs habe ich die Todesfallrisikoversicherung erwähnt. Das ist sicher die bekannteste Möglichkeit.

Bevor du jetzt aber blind so eine abschliesst, mach dich zuerst einmal über deine gesamte Vorsorge schlau. Eventuell ist ja bereits in deiner Pensionskasse eine Todesfallsumme versichert.

Oder vielleicht hast du eine Zusatzversicherung in deiner Krankenkasse abgeschlossen.

Wie auch immer, mein Blogbeitrag ist keine Beratung, ich mache dich nur auf Risiken aufmerksam und will dich zum Nachdenken anregen. Und natürlich auch dazu, dass du deinen Finger aus dem Allerwertesten ziehst und selbst Verantwortung für deine Finanzen übernimmst.

Bei Fragen helfe ich dir natürlich gerne weiter.

Bis bald,

FinanzFabio

***

FinanzFabio
Finanzexperte Fabio. - zVg

FinanzFabio will mit finanzieller Bildung auf seinem Blog die Schweiz vor der Altersarmut retten. Er glaubt nicht mehr an die AHV.

www.finanzfabio.ch

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