Geschäfts-E-Mail statt klassischem Geschäftsbrief? Heute eine Selbstverständlichkeit. Doch Vorsicht mit dem Ausdruck – und Smileys sind hier fehl am Platz.
Smiley E-Mail Stilregeln Geschäftsbrief
Auf Smileys sollte man in geschäftlichen E-Mails besser verzichten. Denn hier gelten dieselben Stilregeln wie beim Geschäftsbrief auf Papier. - Zacharie Scheurer/dpa-tmn
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Das Wichtigste in Kürze

  • Für geschäftliche E-Mails gelten die gleichen Standards wie für den klassischen Brief.
  • Dazu gehören formale Anrede und Verabschiedung, Signatur und keine Smileys.
  • Eine aussagekräftige Betreff-Zeile rundet das formal angemessene Schreiben ab.

Sie lassen sich mit nur einem Klick verschicken. Weniger Mühe sollte man sich mit geschäftlichen E-Mails deshalb aber nicht geben. Denn:

Für sie gelten im Geschäftsverkehr die gleichen Standards wie für Geschäftsbriefe. Darauf weist die Etikette-Trainerin Lis Droste hin.

Smileys und Emojis haben deshalb in E-Mails ebenso wenig etwas zu suchen wie im geschäftlichen Brief. Ausnahmen seien allenfalls in Ordnung, wenn der Absender den Empfänger schon «seit der Grundschule kennt», so Droste.

Auf Fotos in der Signatur verzichten

Auch bei der Anrede orientiert sich die Geschäfts-E-Mail am entsprechenden Brief. Man beginnt mit «Sehr geehrte» beziehungsweise «Sehr geehrter». Die offizielle Verabschiedung am Ende sollte «Mit freundlichen Grüssen» lauten.

Wer es etwas lockerer mag, kann auch «Mit besten Grüssen» schreiben. Die Formeln «Viele Grüsse» oder «Liebe Grüsse» sind jedoch in einem Geschäftsbrief fehl am Platz, so Droste.

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Eben noch gechattet, und gleich ist die Geschäftsmail dran? Dann ist Vorsicht geboten – Smileys und andere flotte Ausdrücke sollte man aussen vor lassen. - Pexels

Einen Unterschied zwischen Geschäftsbrief und geschäftlicher E-Mail gibt es aber: Bei letzterer stehen die Kontaktinformationen des Absenders ganz am Ende – nämlich in der Signatur.

Doch auch hier gilt die Grundregel: Zu viel Schnickschnack besser weglassen.

«Ich würde zum Beispiel kein Foto von mir in der Signatur benutzen», sagt Etikette-Expertin Droste. Ein Emblem oder Firmenlogo in die Signatur einzubinden sei dagegen kein Problem.

Übrigens: Für Geschäftsbrief und Geschäftsmail gilt gleichermassen: Achten Sie auf eine aussagekräftige Betreff-Zeile. Der Betreff im Geschäftsbrief sollte in einem Satz zusammenfassen, worauf sich das Schreiben bezieht.

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