Volk kann über Lockerung der Obwaldner Schuldenbremse abstimmen
Das Referendum gegen den Nachtrag im Obwaldner Finanzhaushaltsgesetz ist zustande gekommen.

Damit kann das Volk voraussichtlich am 19. Mai über die Aufhebung der Schuldenbremse abstimmen.
118 gültige Unterschriften seien für das Referendumsbegehren zusammen gekommen, teilte die Obwaldner Staatskanzlei am Mittwoch mit. Nötig waren 100 Unterschriften. Die Verfügung werde nun im Amtsblatt veröffentlicht. Das Referendum ergriffen hatte eine Privatperson.
Mit der Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes hatte das Obwaldner Parlament den Kantonshaushalt entlasten wollen. Nach dem Volksnein zur Finanzstrategie 27+ klaffte im Budget ein 43-Millionen-Franken-Loch. Unter anderem sollte die Schuldenbegrenzung temporär aufgehoben werden.
Auch wenn das Referendum an der Urne eine Mehrheit finden sollte, hat dies keine Auswirkungen mehr auf das Budget für das laufende Jahr. Dieses hatte der Kantonsrat in eigener Kompetenz mit einem Aufwandüberschuss von 11,5 Millionen Franken verabschiedet.