Neue Köpfe für zweite Runden bei Gemeinderatswahlen
Mit dem zweiten Wahlgang soll verhindert werden, dass ein Kandidierender im ersten Wahlgang das absolute Mehr verpasst und bei der zweiten Runde ohne Einflussmöglichkeit still gewählt werden kann.

Im Kanton Solothurn sollen bei kommunalen Wahlen neue Kandidierende zum zweiten Wahlgang antreten können. Damit soll verhindert werden, dass ein Kandidierender im ersten Wahlgang das absolute Mehr verpasst und bei der zweiten Runde ohne Einflussmöglichkeit still gewählt werden kann.
Der Regierungsrat hat die entsprechende Revision des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte am Mittwoch dem Parlament zugestellt. Er setzt Aufträge des Parlaments um.
Zum zweiten Wahlgang soll sich eine Person anmelden können, unabhängig davon, ob sich ein Kandidat des ersten Wahlgangs zurückzieht. Ohne Rückzug gelten gemäss Vorschlag des Regierungsrats alle nicht gewählten Kandidierenden des ersten Wahlgangs für die Stichwahl als angemeldet.
Da sich unabhängig von einem Rückzug neue Kandidierende für den zweiten Wahlgang anmelden können, entfällt das Quorum für die Teilnahme am zweiten Wahlgang von 10 Prozent der gültigen Wahlzettel im ersten Wahlgang.
Jux-Kandidaten verhindern
Die Anmeldung für den zweiten Wahlgang soll vom Kandidaten oder der Kandidatin sowie von mindestens 10 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Diese Vorgabe soll Jux-Kandidaturen verunmöglichen. Die Stimmberechtigten dürfen nur je einen Wahlvorschlag für den zweiten Wahlgang unterzeichnen, wie es im Entwurf zur Revision des Gesetzes über die politischen Rechte heisst.
Die neuen Spielregeln sind eine Folge der Gemeinderatswahlen 2017. Damals wurde zum Beispiel in Niedergösgen ein CVP-Vertreter in stiller Wahl zum Gemeindepräsidenten gewählt, obwohl mehr als die Hälfte der 746 Wahlberechtigten, die beim ersten Wahlgang teilnahmen, leer eingelegt hatten.