Mini-Sexsalons nun in allen Wohnzonen erlaubt
Kleinst-Sexsalons werden nun auch in Wohnzonen mit > 50 Prozent Wohnanteil zugelassen.

Prostituierte haben in der Stadt Zürich künftig mehr Spielraum bei der Standortwahl für ihr Gewerbe. Neu werden Kleinst-Sexsalons auch in Wohnzonen mit über 50 Prozent Wohnanteil zugelassen. Dafür musste die Bau- und Zonenordnung (BZO) angepasst werden. Am Mittwochabend hat der Gemeinderat der Änderung praktisch diskussionslos zugestimmt.
Bei sogenannten Kleinstsalons handelt es sich um maximal zwei Räume, in denen nicht mehr als zwei Prostituierte arbeiten dürfen. Diese Kleinstsalons benötigen keine polizeiliche Bewilligung, wohl aber eine Baubewilligung.
Damit nicht mehrere Kleinstsalons in eine Liegenschaft ziehen und dadurch die Wohnbevölkerung beeinträchtigen, soll bei der Bewilligung besonders auf die Einhaltung der jeweiligen Wohnanteilspflicht geachtet werden. Zudem darf der Gewerbeanteil nicht überschritten werden.
Nach Ansicht des Stadtparlaments sind die Prostituierten in Kleinstsalons besser vor Zwangsprostitution und Ausbeutung geschützt. In der Regel könnten sie hier wirtschaftlich unabhängig und selbstverantwortlich arbeiten, lautete der Tenor.
Einzig die EVP bezweifelte genau diese Selbstbestimmtheit der Frauen. Zudem ist es ihrer Ansicht nach klar, dass es vor allem wegen der Freier in den Wohnquartieren zu Konflikten kommen wird. Man müsse sich nur an die 1990er-Jahre erinnern.
Damals hatte der Stadtrat die 50-Prozent-Regel eingeführt, um die Wohnbevölkerung vor den Auswüchsen des Sexgewerbes zu schützen. In ein paar Jahren sei man dann wohl wieder gleich weit, vermutete die Kleinpartei.