Kantonsparlament will Jugendschutz für E-Zigaretten

Das Kantonsparlament hat am Donnerstag eine Motion für eine Gesetzesänderung an die Regierung überwiesen.

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Amtliche Dokument sollen öffentlich zugänglich werden. (Symbolbild) - Keystone

Im Kanton Basel-Landschaft soll der Verkauf von E-Zigaretten an unter 18-Jährige verboten werden. Das Kantonsparlament hat am Donnerstag eine Motion für eine Gesetzesänderung an die Regierung überwiesen.

Damit sollen in Baselland nikotinhaltige E-Zigaretten wie normale Raucherwaren behandelt werden. Derzeit sind E-Zigaretten mit Nikotin wegen einer Rechtslücke frei verkäuflich. Das Verwaltungsgericht hatte im vergangenen April eine Verfügung des Bundesamtes für Lebensmittel und Veterinärwesen (BLV) aufgehoben.

Die Gesetzeslücke wird frühestens bei der Revision des Tabakproduktegesetzes geschlossen, was gemäss Motion «noch lange dauern könne». Der Bundesrat hat die Botschaft dazu Ende November dem Parlament zugestellt. Weitere Kantone wollen die Gesetzeslücke ebenfalls schneller auf kantonaler Ebene schliessen.

Überwiesen wurde die von einer EVP-Landrätin eingereichte Motion mit 58 gegen 24 Stimmen. Gegen die Überweisung sprach sich die FDP aus, weil der Bund die Gesetzeslücke ja schliessen wolle. Die SVP war gespalten.

Die Motion verlangt eine möglichst rasche Umsetzung. Die Regierung war für eine Entgegennahme. Gemäss Gesundheitsdirektor Thomas Weber ist eine Umsetzung «sehr schnell» möglich. Das kantonale Gesetz könnte demnach noch in diesem Jahr revidiert werden.

Im Herbst hatte die Tabakbranche freiwillige Massnahmen zum Jugendschutz an einem Runden Tisch beschlossen. Mehrere Tabakkonzerne sowie Verkaufsketten haben sich darauf geeinigt, keine E-Zigaretten an Minderjährige abzugeben.

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