Gewässer für Kleinkraftwerke im Solothurner Richtplan festgelegt
Im Kanton Solothurn sollen auch kleinere Gewässer für die Energiegewinnung genutzt werden.

Solothurner Regierung hat deshalb jene Gewässerstrecken in den kantonalen Richtplan aufgenommen, die sich für den Ausbau der Kleinwasserkraft eignen.
Die Pläne des Solothurner Bau- und Justizdepartementes liegen bis am 9. April öffentlich auf. Der Bau von Kleinkraftwerken soll an fünf Fliessgewässern möglich sein. Es betrifft dies die Dünnern im Bereich Klus auf den Gemeindegebieten von Balsthal und Oensingen.
Ebenfalls in Frage kommen der Hinterere Hammer bei Herbetswil; der Augstbach zwischen Schnöllen und Unteri Chüeweid in den Gemeinden Holderbank und Balsthal; der Grüttbach auf den Gemeindegebieten von Obergerlafingen, Gerlafingen, Derendingen, Luterbach und Deitingen sowie der Moosbach bei Grenchen.
Alle übrigen Gewässerstrecken mit Ausnahme von Aare, Emme und Birs sowie deren Ausleitkanäle, die keine bestehenden Wasserkraftnutzungen oder Wasserrechte aufweisen oder nicht als Nutzungsgebiete ausgeschieden sind, gelten als Ausschlussgebiete. In diesen Gebieten ist der Bau von neuen Kleinwasserkraftwerken nicht möglich.
Allerdings lassen die Bestimmungen auch dort Ausnahmen zu. Sie betreffen beispielsweise den Ersatz, den Ausbau und die Modernisierung bestehender Kraftwerke oder die Wiederinbetriebnahme stillgelegter Kraftwerke.
Gemäss Vorgabe des Bundes müssen die Kantone dafür sorgen, dass die für die Nutzung der Wasserkraft geeigneten Gewässerstrecken im Richtplan festgelegt werden. Der Kanton Solothurn erarbeitete als Grundlage dafür eine kantonale Wassernutzungsstrategie für Kleinwasserkraftwerke, wie aus einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Montag hervorgeht.