Gegner des Asylzentrums in Walzenhausen unterliegen vor Obergericht
Der «Sonnenblick» in Walzenhausen darf als Durchgangszentrum für Asylsuchende umgenutzt werden.

Laut dem Obergericht von Appenzell Ausserrhoden ist die Verweigerung der Baubewilligung durch die Gemeinde nicht zulässig.
Gegen die Nutzung der Gebäude des ehemaligen Gästehauses als Asyl-Durchgangszentrum hatten sich sowohl die Gemeinde Walzenhausen wie ein Anwohnerkommitee gewehrt.
Am Freitag hat das Ausserrhoder Obergericht die Beschwerden abgewiesen. Der Umnutzung stehe aus baurechtlicher Sicht nichts entgegen. Insbesondere die Erschliessung sehe das Gericht als ausreichend, heisst es in einer Medienmitteilung des Obergerichts.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.