Basler Polizeigesetz revidiert - Handhabe gegen häusliche Gewalt

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Die Kantonspolizei Basel-Stadt bekommt bei der Bekämpfung von häuslicher Gewalt mehr Handlungsspielraum. Der Grosse Rat hat am Mittwoch eine Revision des Polizeigesetzes einstimmig beschlossen.

Suret
Ein Polizeiauto. - Polizei

Mit der Teilrevision wird der Begriff der häuslichen Gewalt breiter gefasst. Die neue Definition beschränkt sich nicht mehr nur auf Vorfälle zwischen mündigen Personen, sondern erfasst auch Kinder und Jugendliche. Die Vorlage war im Grossen Rat unbestritten.

Neu bekommt die Kantonspolizei zudem die Möglichkeit, einzelne Schutzmassnamen unabhängig voneinander und für verschiedene Betroffene zu verfügen. Wegweisungen, Rayon- oder Kontaktverbote können kumulativ angeordnet werden.

Auch vor Stalking soll mit dem neuen Recht Schutz möglich werden. Die Schutzmassnahmen sollen gefährdeten Personen ermöglichen, in der vertrauten Umgebung zu verbleiben.

Weiter werden gesetzliche Grundlagen geschaffen, um Massnahmen aus dem 2016 gestarteten und bis Ende 2018 verlängerten Pilotprojekt «Erweiterte Gefährderansprache» unbefristet weiterzuführen. Dabei können Beratungsstellen auch in Fällen ohne Wegweisungen auf die Urheber von Gewalt zugehen.

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