Basler GPK rüffelt Departement für Polizei-Tesla-Beschaffung
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) erhebt Kritik gegen das Justiz- und Sicherheitsdepartement. Der Kauf von sieben Tesla-Fahrzeugen für die baselstädtische wird als unrechtmässig bezeichnet .

Die Anschaffung von sieben Elektroautos von Tesla, Inc. für die baselstädtische Kantonspolizei ist nicht korrekt abgelaufen. Die Basler Geschäftsprüfungskommission (GPK) rüffelt das zuständige Departement für den «unrechtmässigen» freihändigen Kaufentscheid mit ungenügenden Abklärungen und Dokumentation.
Das Alarmpikett der Basler Polizei soll noch im Frühjahr die ersten Wagen des Typs Tesla X 100D in Betrieb nehmen.
Gründe für Elektroauto-Kauf «rätselhaft»
Unter dem Strich müsse das Vorgehen des Justiz- und Sicherheitsdepartementes (JSD) bei dieser Ersatzbeschaffung «als unrechtmässig bezeichnet werden». Das steht im einstimmig abgesegneten Bericht. Die Gründe für die Regelverstösse seien für die GPK «rätselhaft». Das hiess es vor den Medien.
Zwar sei das Geschäft korrekt gestartet worden, anschliessend aber aus dem Ruder gelaufen. Schliesslich sei ein «willkürlicher Entscheid» für ein Modell ohne sorgfältige Marktanalyse gefällt worden.
Aus Begeisterung für das Elektroauto Tesla X 100D habe Departementsvorsteher Baschi Dürr (FDP) seine abschliessende Entscheidungskompetenz wahrgenommen.
Das JSD respektive Dürr hätten sich dabei neben internen Vorgaben auch über unmissverständliche Empfehlungen der kantonalen Beschaffungs-Fachstelle (KFöB) hinweggesetzt.
Andere Anforderungen als zu Beginn
Kernpunkt der GPK-Kritik ist ein Wechsel der Anforderungen, dessen Ablauf und Gründe nicht dokumentiert seien: Ursprünglich sei im Oktober 2017 ein starkes, grosses Auto gesucht worden. Es habe auch einen anderen Antrieb als einen Dieselmotor besitzen dürfen.
Bereits ab Dezember 2017 war nur noch das Elektroauto von Tesla im Visier – konkurrenzlos.
Entscheide waren laut GPK mangelhaft und unvollständig dokumentiert. Fehlende Unterlagen verunmöglichen laut Bericht eine abschliessende Überprüfung der Rechtmässigkeit der Beschaffung. Doch dass der Schwellenwert von 100'000 Franken für eine freihändige Beschaffung überschritten wird, war im Vorhinein klar. Das erklärte GPK-Präsident Christian von Wartburg gegenüber Medien.
Keine Konsequenzen für wegen Kauf von Elektroauto
Das JSD begründet die freihändige Beschaffung damit, dass kein anderer Anbieter die gestellten Anforderungen erfüllen könne. Nach der Zuschlags-Publikation habe denn auch niemand eine Einsprache deponiert.