Zahlreiche Zollwiderhandlungen festgestellt

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In Zusammenarbeit mit dem Grenzwachtkorps hat die Zuger Polizei eine verkehrs- und sicherheitspolizeiliche Verkehrskontrolle durchgeführt. Im Fokus standen die Zoll- und Meldeverhältnisse.

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Die Verkehrskontrollen fanden am Donnerstagabend (26. April 2018) in den Gemeinden Baar und Cham statt. Insgesamt wurden 62 Fahrzeuge und deren Insassen überprüft. Dabei stellten Mitarbeitende des Grenzwachtskorps 15 Zollwiderhandlungen fest. Die beanstandeten Fahrzeuge waren bei der Einreise nicht korrekt angemeldet worden. Im weiteren stellte die Zuger Polizei fünf Anzeigen wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz aus. Zusätzlich erhielten zwei Personen eine Ordnungsbusse und ein Fahrzeuglenker musste vor Ort eine nicht bezahlte Ordnungsbusse begleichen.

Schweizer Kontrollschilder innert Jahresfrist

Ausländische Fahrzeuglenker und -halter mit Aufenthaltstitel in der Schweiz sind gemäss Zollgesetz verpflichtet, bei der Einreise ihre Motorfahrzeuge bei der Zollverwaltung anzumelden und zu veranlagen. Innert Jahresfrist müssen diese mit Schweizer Kontrollschildern versehen sein. Auch ein Schweizer Führerausweis muss spätestens ein Jahr nach der Einreise beantragt sein.

-Medienmitteilung der Kantonspolizei Zug

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