Mehrjährige Freiheitsstrafen für Drogenhändler

Zwei Drogenhändler sind im Kanton Zug zu Freiheitsstrafen von je vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Sie haben zwischen September 2016 und Juni 2017 acht Kilogramm Heroin veräussert.

Gefängnis
Das Innere eines Gefängnisses. (Symbolbild) - Keystone

Wie die Zuger Strafverfolgungsbehörden am Dienstag mitteilten, kamen die Urteile im abgekürzten Verfahren zustande und sind rechtskräftig. Die beiden Männer, ein 57-jähriger Italiener und ein 25-jähriger Albaner, werden für zwölf respektive zehn Jahre aus der Schweiz verwiesen. Die Verurteilten sind seit September 2017 im vorzeitigen Strafvollzug.

Die Polizei hatte die Drogenhändler im Juni 2017 in einer Wohnung in Zug festgenommen. Die Täter haben gemäss den Ermittlungen nicht nur Heroin verkauft, sondern dieses in der Wohnung auch gestreckt und portioniert. Tätig waren sie auch ausserhalb des Kantons Zug.

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