Lockerung des Feuerverbots im Fürstentum Liechtenstein
Im Fürstentum Liechtenstein wird das absolute Feuerverbot im Freien per sofort aufgehoben. Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt hingegen bestehen.

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Auch wenn die Niederschläge noch bescheiden seien, könne aufgrund der prognostizierten ergiebigen Niederschläge für die nächsten Tage von einer Entspannung der Brandgefahr ausgegangen werden, heisst es weiter.
Deshalb habe die Regierung auf Antrag des Amtes für Bevölkerungsschutz am Donnerstag entschieden, das am 31. Juli erlassene absolute Feuerverbot aufzuheben.
Da aufgrund der ausserordentlichen Trockenheit für eine Entspannung der Waldbrandgefahr ergiebigere Regenmengen erforderlich sind, bleibt das am 18. Juli erlassene Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe hingegen weiterhin aufrecht.










