Kontrolle von Landwirtschaftsfahrzeugen

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Stadt St. Gallen,

Im September 2018 haben Verkehrsspezialisten der Kantonspolizei St.Gallen in allen Polizeiregionen Kontrollen bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen durchgeführt.

Brust und Schulter eines Polizisten der Kantonspolizei St. Gallen.
Brust und Schulter eines Polizisten der Kantonspolizei St. Gallen. - Keystone

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Die meisten Verstösse betrafen Fahrzeuge mit Anhängern und die mangelnde Betriebssicherheit. So mussten fünf Verkehrsteilnehmende wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Anzeige gebracht werden. Sie waren mit ungelösten Anhängern unterwegs und hätten deshalb maximal 30 km/h fahren dürfen. Die meisten der benutzten Zugfahrzeuge fuhren jedoch mit 40 km/h. Vier Landwirte wurde wegen mangelhafter oder gar komplett fehlender Ladungssicherung zur Anzeige gebracht. In den meisten Fällen transportierten sie Siloballen. Drei weitere Personen wurden wegen nicht betriebssicheren Anhängevorrichtungen angezeigt.

Drei Personen müssen wegen fehlenden Markierungstafeln und mangelhafter Beleuchtung mit einer Busse rechnen und zwei Fahrzeuge waren mit Frontanbaugeräten unterwegs, welche die Sicht behinderten.

Die Kantonspolizei St.Gallen stiess bei den Kontrollen mehrheitlich auf Unverständnis seitens der kontrollierten Personen. Oft wurde das Argument vorgebracht, dass die landwirtschaftlichen Fahrzeuge langsam unterwegs seien und es deshalb nicht so gefährlich sei. Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Vorschriften bezüglich der Betriebssicherheit von Fahrzeugen zwingend einzuhalten sind und darauf auch in folgenden Kontrollen ein grosses Augenmerk gelegt werden wird.

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