Der Grosse Rat in Basel stellt den Einsatz von Gummigeschossen durch die Polizei nicht auf eine neue gesetzliche Grundlage.
Wahlurne (Symbolbild)
Wahlurne (Symbolbild) - dpa

Im Kanton Basel-Stadt wird der Einsatz von Gummigeschossen durch die Polizei nicht auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt. Der Grosse Rat hat am Donnerstag eine Motion mit dieser Forderung knapp abgelehnt.

Der Vorstoss einer BastA!-Parlamentarierin verlangte von der Regierung eine Änderung des Polizeigesetzes. Dies mit dem Ziel, den Einsatz von Gummigeschossen und Gummischrot in Basel-Stadt klar zu regeln und schwere Verletzungen zu verhindern. Der Regierungsrat war bereit, die Motion entgegenzunehmen und dazu Stellung zu nehmen.

Bekämpft wurde die Motion dagegen von SVP, FDP, LDP und GLP. Der Einsatz von Gummigeschossen sei im Kanton Basel-Stadt schon heute ausreichend geregelt, wurde argumentiert. Zudem werde die Polizei in der Handhabung ausbildet und trainiere diese regelmässig. Eine direkte Konfrontation, die eben mit Gummigeschossen verhindert werden könne, sei viel gefährlicher.

Die FDP warf der Motionärin vor, mit dem Vorstoss die Arbeit der Polizei erschweren und es dem Schwarzen Block leichter machen zu wollen. Dem links-grünen Lager ging es dagegen um die Gefahr, die von Gummigeschossen ausgeht. Es brauche bessere Regeln, weil die in manchen europäischen Ländern bereits verbotenen Gummigeschosse verheerend seien. Schon mehrere Menschen in Basel hätten durch sie das Augenlicht verloren, gab die SP zu bedenken.

Gummigeschosse seien keine harmlose Waffe, welche die Polizei leichtfertig anwende, sagte Justiz- und Sicherheitsdirektor Baschi Dürr. Sie würden erst eingesetzt, wenn es kein milderes Mittel gebe. Eine generelle Malaise sei seiner Ansicht nach in dieser Frage nicht festzustellen, sagte Dürr weiter und erklärte sich dennoch zur Entgegennahme der Motion bereit.

Das Parlament entschied anders. Mit 47 gegen 45 Stimmen wurde die Motion abgelehnt.

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