Geschwindigkeiten und Unfall
Die Polizei informiert über die Resultate der vergangenen Geschwindigkeitskontrollen und einen Unfall.

Kanton St.Gallen: Geschwindigkeitskontrollen
In der Zeit zwischen Freitagvormittag und Sonntagnachmittag (31.03.2019) hat die Kantonspolizei St.Gallen im ganzen Kanton Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. 18 Anzeigen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, sechs Ausweisentzüge und ein angehaltener Raser sind die Bilanz dieser Messungen.
Die Geschwindigkeitsmessungen wurden auf der Autobahn A1 Höhe Oberbüren, ausserorts in Lömmenschwil, Bollingen und Waldkirch sowie innerorts auf der Strecke zwischen Rheineck und Rorschacherberg und in Ebnat-Kappel durchgeführt. Insgesamt fuhren 18 Auto- bzw. Motorradfahrerinnen und -fahrer zu schnell; fünf davon mussten ihren Führerausweis auf der Stelle abgeben.
In Lömmenschwil wurde ein Raser angehalten: Das Motorrad eines 30-jährigen Bosniers war mit 195km/h anstatt der erlaubten 80 km/h gemessen worden. Der Mann musste seinen Führerausweis auf der Stelle abgeben.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte die Sicherstellung seines Motorrads.
Wil: Lieferwagen kollidiert mit Sichtschutzwand
Am Sonntagnachmittag (31.03.2019), um 16:55 Uhr, ist auf der Fürstenlandstrasse ein 28-jähriger Mann mit einem Lieferwagen in eine Sichtschutzwand sowie in ein parkiertes Auto geprallt. Der Mann wurde eher leicht verletzt.
Ein 28-jähriger Mann fuhr mit einem Lieferwagen vom Spitz-Kreisel Richtung Altstadt. Vor ihm fuhr eine 57-jährige Frau, die ihr Auto zum Abbiegen verlangsamte.
Aus zurzeit unbekannten Gründen hielt der 28-Jährige den Lieferwagen nicht an, sondern lenkte ihn über die Gegenfahrbahn. Der Lieferwagen fuhr über den Fahrbahnrand und prallte dort in eine Sichtschutzwand. Nach dieser Kollision rollte der Lieferwagen nach hinten und prallte in ein parkiertes Auto. Der Lieferwagenfahrer wurde durch den Unfall eher leicht verletzt. Er wurde vor Ort durch den Rettungsdienst erstbetreut und begab sich anschliessend selbständig ins Spital zur ärztlichen Untersuchung. Der entstandene Gesamtsachschaden beläuft sich auf über 10'000 Franken.