Gemeinderat lockert generelles Feuerverbot punktuell

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    Seit Ende Juli 2018 besteht aufgrund der meteorologischen Gegebenheiten auf dem ganzen Urdorfer Gemeindegebiet ein allgemeines Feuerverbot.

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    Am Rande seiner gestrigen Sitzung hat der Gemeinderat eine erneute Lagebeurteilung vorgenommen und das generelle Feuerverbot punktuell gelockert.

    Aufgrund der leicht entspannten meteorologischen Lage ist es ab sofort wieder erlaubt, Holz-, Kohle- und Holzkohle-Grillgeräte zu betreiben. Dies unter Wahrung von angemessenen Vorsichtsmassnahmen und unter der Voraussetzung, die Grillgeräte ausschliesslich auf befestigten Flächen zu betreiben.

    Weiterhin gilt im ganzen Kanton Zürich und damit auch in Urdorf ein striktes Feuerverbot in Waldern und in Waldesnähe. Es ist ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu den Waldrändern einzuhalten. Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für bestehende, eingerichtete Feuerstellen bei Picknick- und Spielplätzen, für Gas- und Elektrogrills sowie Cheminées in Waldhüten. Ebenso weiterhin und bis auf Widerruf des generellen Feuerverbots durch den Gemeinderat ist es nicht erlaubt, offene Feuer im Freien, auch nicht in Gärten, auf Balkonen oder Grillplätzen zu entzünden.

    Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung an dieser Stelle bestens für die bisherige ausnahmslose Einhaltung der Anordnung.

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