Feuerverbot im Wald gilt weiterhin

    Aufgrund der Niederschläge in den letzten Tagen hat sich die Situation ausserhalb des Waldes weiter entspannt. Deshalb gilt neu die Gefahrenstufe 4 von 5.

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    Ausserhalb des Waldes ist unter Einhaltung der nötigen Sicherheitsvorkehrungen das Feuern wieder möglich. Dazu gehört insbesondere ein genügender Abstand zum Wald. Bei Wind ist wegen des möglichen Funkenflugs auf das Feuern zu verzichten.

    Folgende Vorsichtsmassnahmen sind nach wie vor einzuhalten:

    · Feuern im Wald ist verboten.

    · Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.

    · Bei starkem Wind (allgemein, aber auch vor und während Gewittern) darf wegen des gefährlichen Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Dies gilt auch für Grills, die zu Funkenflug führen können.

    · Feuer nie unbeaufsichtigt lassen.

    · Feuer immer löschen und sich versichern, dass Feuer und Glut auch tatsächlich erloschen sind.

    Durch weiterhin verantwortungsbewusstes Verhalten trägt die Bevölkerung dazu bei, Brände zu verhindern.

    Der Gemeinderat bedankt sich bei der Bevölkerung für die strikte Einhaltung.

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