Aufhebung des allgemeinen Feuerverbotes
Ab Donnerstagabend, 30. August 2018 sind das Entfachen von Feuer und das Grillieren im Freien in der Gemeinde Rafz wieder erlaubt.

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Die Niederschläge und der Rückgang der Temperaturen in den letzten Tagen haben das Brandrisiko im Siedlungsgebiet vermindert. Die Wetterprognosen sagen weitere Niederschläge voraus und auch die Temperaturen sind weiter rückläufig. Im Wald und in Waldesnähe herrscht jedoch weiterhin Trockenheit. Aufgrund der Lagebeurteilung vom 30. August 2018 schätzt der Gemeinderat die Gefahrenlage so ein, dass das allgemeine Feuerverbot im Freien wieder aufgehoben werden kann. Das am 27. Juli 2018 erlassene Feuerverbot wird somit widerrufen.
Bis auf Widerruf durch die kantonale Baudirektion gilt unverändert ein absolutes Feuerverbot im Wald und im Abstand von 200 Meter um Wälder herum (eingeschlossen Gas- und Elektrogrillgeräte).
Trotz der Aufhebung des Feuerverbots im Siedlungsgebiet (Gärten, Schrebergärten, Terrassen usw.) sind folgende Vorsichtmassnahmen zu beachten:
-Feuer nie unbeaufsichtigt brennen lassen – auch nicht im Garten; allfälligen Funkenwurf sofort löschen.
-Vor dem Verlassen einer Feuerstelle Flammen und Glut vollständig löschen.
-Feuer nur in genügend grossem Abstand zu Gebäuden, Getreidefeldern, Gebüschen und Waldrändern entfachen.
-Fest eingerichtete Feuerstellen benutzen.
-Keine brennenden Raucherwaren fortwerfen.
Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne ausdrückliche Bewilligung gemäss kommunaler Polizeiverordnung bis zum 31. Dezember 2018 untersagt.






