Totalrevision des Reglements über die Reklamen in der Stadt Biel
Die Revision der geltenden Regelungen im Bereich des Reklamewesens erfolgt aufgrund einer Anpassung des übergeordneten Rechts.

Der Gemeinderat hat die Totalrevision des Reklamereglements genehmigt. Das aktuelle Reglement sowie die entsprechende Verordnung traten 2002 in Kraft. Die Revision der geltenden Regelungen im Bereich des Reklamewesens erfolgt aufgrund einer Anpassung des übergeordneten Rechts.
Ausserdem wird dadurch sichergestellt, dass das Management der Reklamen sowie die Integration letzterer ins städtische Umfeld zufriedenstellend ausfallen. So soll neu eine Bestimmung zur Zweisprachigkeit zum Tragen kommen, indem inskünftig alle Reklamen auf dem Stadtgebiet grundsätzlich in den beiden offiziellen Amtssprachen konzipiert werden müssen. Mit dieser Bestimmung soll die gelebte Zweisprachigkeit in der Stadt Biel auch auf dem Gebiet der Werbung respektiert werden.
Der Entwurf des Reglements wird nun die kantonale Vorprüfung durchlaufen und zur öffentlichen Auflage kommen. Die Volksabstimmung zur Totalrevision des Reklamereglements ist im Mai 2020 vorgesehen.