Regierung hält Bezirksmehr für rechtlich fragwürdig
Im Kanton Aargau fordert die SVP die Einführung des Bezirksmehrs bei kantonalen Abstimmungen. Der Regierungsrat hält diese Forderung für rechtlich fragwürdig und lehnt sie ab.

Der Aargauer Regierungsrat lehnt das von der SVP geforderte Bezirksmehr bei kantonalen Volksabstimmungen ab. Eine solche Hürde würde seiner Ansicht nach den Grundsatz der Gleichwertigkeit der Stimmen der einzelnen Stimmberechtigten verletzen.
Die Regelung wäre dem politischen System der Schweiz fremd und auch rechtlich fragwürdig, wie der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion des Grossrats Christoph Riner und der Grossrätin Maya Meier festhält.
Eine Demokratie lebe grundsätzlich von Mehrheitsentscheiden der Stimmberechtigten. Ein Bezirksmehr würde auf eine Sperrminorität hinauslaufen.
Ein Bezirksmehr könnte laut Regierungsrat einzig bei kantonalen Abstimmungen über Gesetze, Grossratsbeschlüsse und Volksinitiativen überhaupt erwogen werden. Gemäss ausdrücklicher Vorgabe der Bundesverfassung nicht zulässig wäre ein solches Mehr bei Abstimmungen über die Kantonsverfassung.
Die Bundesverfassung lege fest, dass sich jeder Kanton eine demokratische Verfassung gebe. Diese bedürfe der Zustimmung des Volks und müsse revidiert werden können, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten es verlange. Zulässig sei gemäss Bundesverfassung nur das Volksmehr.
Ständermehr hat andere Funktion
Der Vergleich mit dem Ständemehr auf Bundesebene sei nicht stichhaltig. Die Kantone seien souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt sei.
Bei den früher im Staatenbund zusammengefassten Kantonen handle es sich historisch gesehen um souveräne Staaten, die einen Teil ihrer Souveränität an den Bundesstaat abgegeben hätten. Sie hätten als Gegenleistung dafür die Garantie erhalten, dass die Bundesverfassung nur mittels doppeltem Mehr von Volk und Ständen geändert werden könne.
Bezirke sind nur Verwaltungseinheiten
Bei den elf aargauischen Bezirken handle es sich nicht um historisch gewachsene Körperschaften, sondern um vom Kanton geschaffene dezentrale Verwaltungseinheiten.
Die Bezirke wiesen gemäss Regierungsrat nie eine eigene Rechtspersönlichkeit auf. Sie regelten ihre Angelegenheiten nie autonom auf der Basis einer eigenen verfassungsmässigen Ordnung.
Die beiden SVP-Grossräte störten sich am Umstand, dass die Mehrheit der Stimmenden eine kantonale Vorlage gutheisst - obwohl eine Mehrheit der unterschiedlich grossen Bezirke die Vorlage verwirft.
Der Aargau sei ein Kanton der Regionen, heisst es in der Begründung der Motion. Deshalb sollten die Bezirke gestärkt werden.