Nach Spesenaffäre werden sämtliche HSG-Institute durchleuchtet
Nach der Spesenaffäre unterzieht die Universität St. Gallen sämtliche Institute einer Sonderprüfung.

Mit den Sonderprüfungen reagiert die Universitätsleitung auf die Untersuchung der kantonalen Finanzkontrolle, die bei mehreren Instituten Mängel bei den Spesen- und Honorarabrechnungen feststellte. Details der geheimen Untersuchung hatte das St. Galler Tagblatt Mitte Februar publik gemacht.
Bis dahin stand Rechtsprofessor Peter Sester im Brennpunkt der Spesenaffäre. Der Universitätsrat hatte den Professor und Direktor des Instituts für Finanzwissenschaft, Finanzrecht und Law and Economics nach Abschluss einer Administrativuntersuchung freigestellt und gegen ihn eine Strafanzeige eingereicht.
Neue Fälle nicht ausgeschlossen
Die Sonderprüfung der Institute erfolge durch ihre Geschäftsleitenden Ausschüsse und solle im September abgeschlossen sein, teilte Thomas Bieger, Rektor der Universität, am Freitag mit. Wo notwendig, würden die Sonderprüfungen durch eine externe Revisionsgesellschaft unterstützt.
«Bei dieser Sonderpüfung kann nicht ausgeschlossen werden, dass weitere Fälle auftauchen», schreibt Bieger. Bei regelwidrigem Verhalten komme die Disziplinarkommission zum Zug, zu Unrecht bezogenes Geld werde zurückgefordert.
Kulturwandel nötig
Die Universitätsleitung wolle nicht nur die angezeigten Missstände beheben, sondern einen grundlegenden Kulturwandel einleiten, der für die weitere Entwicklung der HSG «essenziell» sei, heisst es im Communiqué weiter. Zu den Massnamen gehöre unter anderem das Vier-Augen-Prinzip beim Visieren von Belegen, das seit dem 1. Februar gilt.
Die Universitätsleitung wolle eine für alle Institute zugängliche Datenbank einrichten, auf denen bestehende Reglemente, insbesondere jene über Spesen und Auszahlungen, aufgeschaltet sind. Zudem müssten alle Universitätsangehörigen obligatorische Kurse in Compliance besuchen, und es werde ein für alle geltender Verhaltenskodex entwickelt.
Anlaufstelle für Whistleblower
Weiter soll die heutige Ombudsstelle der Universität zu einer externen und von der Universität unabhängigen Institution ausgebaut werden. Diese soll auch Anlaufstelle für Whistleblower sein.