Halloween richtig feiern – damit alle Spass haben

Nicht alles, was Spass macht, ist auch erlaubt.

Fest (Symbolbild).
Fest (Symbolbild). - shutterstock

Mit steigender Beliebtheit des Halloweenbrauchs ziehen am Mittwochabend, 31. Oktober 2018, wiederum viele verkleidete Kinder und Jugendliche durch die Dörfer und Städte. Verkleidet als Dämonen, Monster oder Vampire gehen Sie von Haus zu Haus, verlangen Süsses und drohen mit Saurem.

Leider kommt es immer wieder vor, dass zu viel „Saures“ verteilt wird. Die Grenze zwischen harmlosem Streich und Straftat wird oft überschritten. So ist zum Beispiel das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern eine Sachbeschädigung und kann strafrechtlich geahndet werden.

 Machen Sie Kinder und Jugendliche auf den Unterschied zwischen Streich und Straftat aufmerksam und appellieren Sie an ihr Verantwortungsbewusstsein. Nicht alles, was Spass macht, ist auch erlaubt.

Schauen Sie nicht weg, wenn Sie beobachten, dass jemand öffentliche Einrichtungen oder Privateigentum beschädigt. Melden Sie dies bei der Polizei über die Telefonnummer 112.

Die Polizei Basel-Landschaft dankt für die Unterstützung und wünscht allen Feiernden ein friedliches Halloween-Fest!

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