Der Gemeinderat Thun will den Verein Asyl Berner Oberland unterstützen und eine Solidarbürgschaft gewähren.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild
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Der Gemeinderat Thun will dem Verein Asyl Berner Oberland eine Solidarbürgschaft gewähren. Dank dieser Sicherheit kann der Verein die Integrationsmassnahmen im Asyl- und Flüchtlingsbereich als regionaler Partner des Kantons vorfinanzieren. Im März befindet das Parlament über die Solidarbürgschaft.

Im Zuge der neuen kantonalen Gesamtstrategie in der Asylpolitik kommt es zu einer Neustrukturierung des Asyl- und Flüchtlingsbereichs (NA-BE). Das Konzept sieht vor, dass sich die Polizei- und Militärdirektion (POM) auf den Vollzug von Wegweisungsentscheiden konzentriert. Für alle Belange der Asyl- und Flüchtlingssozialhilfe ist die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) zuständig. Ab Mitte 2020 sollen maximal fünf regionale Partner die operative Gesamtverantwortung für den Integrationsprozess der vorläufig Aufgenommen sowie der anerkannten Flüchtlinge im Kanton Bern tragen. Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung, der Zuschlag soll im ersten Semester 2019 erteilt werden. Der Verein Asyl Berner Oberland (ABO) hat sich im Rahmen des Ausschreibungsprozesses als Partner für das Berner Oberland beworben.

Verein beantragt Solidarbürgschaft

Bei einem Zuschlag wird der Verein ABO demnach in der Asylregion Berner Oberland für die Unterbringung, Fallführung und Betreuung sowie die Ausrichtung der Sozialhilfe für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge zuständig sein (Verwaltungskreise Thun, Interlaken-Oberhasli, Frutigen-Niedersimmental und Obersimmental-Saanen). Die Erstattung des Aufwandes für die Integrationsmassnahmen erfolgt jedoch erst, wenn die Integrationsziele erreicht sind. Das bedeutet, dass der Aufwand durch die regionalen Partner des Kantons vorfinanziert werden muss. Da der Verein ABO nicht über die finanziellen Mittel verfügt, die Vorfinanzierung selbst zu tragen, beantragte er bei der Stadt Thun eine Solidarbürgschaft in Höhe von 1,7 Millionen Franken zu Lasten des Asylfonds. Mit dieser Sicherheit erhält der Verein ABO von seiner Bank die für die Vorfinanzierung notwendige Kreditlimite. Die Bürgschaft käme zum Tragen, falls der Verein ABO das Ausschreibeverfahren für das Berner Oberland gewinnt und der entsprechende Leistungsvertrag mit dem Kanton zustande kommt.

Verein verfügt über Know-how und Erfahrung

Der Gemeinderat unterstützt das Gesuch und beantragt dem Stadtrat, die Solidarbürgschaft anzunehmen. Denn der Verein Asyl Berner Oberland wurde 2016 im Hinblick auf die anstehenden Veränderungen im Asylbereich gegründet und um die Verankerung in den Gemeinden zu verbessern. 2018 übernahm er die Aufgaben der ehemaligen Asylkoordination Thun. Die Stadt Thun ist Mitglied des Vereins. Dieser verfügt über das nötige Know-how und die Erfahrung, um die Integrationsaufgaben im Asyl- und Flüchtlingsbereich für das Berner Oberland als Partner des Kantons wahrzunehmen. Der Asylfonds verfügt zudem über die entsprechenden Mittel, die Integrationsmassnahmen entsprechen dem Verwendungszweck. Am 21. März befindet das Thuner Parlament über die Vorlage.

Asylpolitik – neue Strategien von Bund und Kantonen

Im Frühjahr 2019 wird schweizweit das beschleunigte Asylverfahren eingeführt. Rund 60 Prozent aller Asylgesuche sollen künftig innerhalb von fünf Monaten rechtskräftig entschieden sein. Die Wegweisung von Personen ohne Bleiberecht wird direkt ab den Bundesasylzentren durch die Kantone vollzogen. Personen mit einem positiven Entscheid können derweil rascher in die Arbeitswelt integriert werden. Der Bund und die Kantone haben sich 2018 auf eine gemeinsame Integrationsagenda geeinigt.

Die Agenda legt verbindliche Wirkungsziele fest, die durch einen für alle Kantone geltenden Integrationsprozess erreicht werden sollen. Zu diesen Zielsetzungen gehört, dass alle Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen nach drei Jahren Grundkenntnisse einer Landessprache haben. Zudem soll mindestens die Hälfte aller erwachsenen Personen nach sieben Jahren im Arbeitsmarkt integriert sein und längerfristig für sich und ihre Familien selbst aufkommen können.

 

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