Anpassung des Budget 2019 nach Regierungsratsbeschluss

Gemeinde Dürnten
Gemeinde Dürnten

Hinwil,

Der Ressourcenzuschuss ist im Budget gemäss dem aktuellen Gemeindegesetz (GG) abzugrenzen (§ 119 Abs. 2 und Abs. 3 GG).

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Schweiz bei Direktinvestitionen europaweit auf Platz 16 (Symbolbild). - Pixabay

Die offizielle Version des Gemeindeamtes des Kantons Zürich sieht das Differenzmodell vor. Bei dieser Methode werden jedoch zwei Jahre miteinander verglichen, die keinen Bezug zueinander haben. Aufgrund der verfälschten Werte hat der Gemeinderat im September 2018 entschieden, anstelle des vom Gemeindeamt vorgeschriebenen Differenzmodells eine buchhalterisch korrekte und sinnvolle, somit für die Stimmberechtigten auch nachvollziehbare Variante anzuwenden. Mit dieser Methode entspricht der Wert in der Erfolgsrechnung der für 2019 zu erwartenden Summe auf der Basis der Zahlen aus dem Jahre 2019. Zahlreiche Gemeinden im Bezirk Hinwil sowie im ganzen Kanton Zürich haben eine solche oder ähnliche Abgrenzungsmethode angewendet, obwohl sie nicht exakt der Interpretation des Gemeindeamtes bezüglich § 119 Abs. 3 GG entspricht. Nicht zuletzt auch deshalb, weil die vom Gemeindeamt vorgegebene Version anderen Paragraphen des Gemeindegesetzes widerspricht.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat mit Beschluss Nr. 994 vom 24. Oktober 2018 darauf hingewiesen, dass es den Städten und Gemeinden nicht freistehe, ob sie die vom Gemeindeamt vorgegebenen Bestimmungen anwenden wollten oder nicht. § 119 GG müsse zwingend im Budget 2019 berücksichtigt werden. Daher hat der Regierungsrat die Bezirksräte angewiesen zu überprüfen, ob die Gemeinden die Abgrenzung nach den gemeindeamtlichen Vorgaben vorgenommen haben und andernfalls allfällige Massnahmen zu ergreifen. Mittlerweile ist der Bezirksrat aktiv geworden und informierte die Gemeinden, dass er sich vorbehalte, die Genehmigung des Budgets 2019 aufsichtsrechtlich aufzuheben und das Budget zur Neufestsetzung zurückzuweisen, falls das von der Gemeindeversammlung genehmigte Budget nicht den Bestimmungen entspreche. Die Gemeinde Dürnten müsste also während einigen Monaten mit einem Notbudget auskommen, da eine erneute Gemeindeversammlung frühestens im März 2019 möglich wäre.

Der Gemeinderat kommt dem Beschluss des Regierungsrates sowie der Aufforderung des Bezirksrates nach, um dem möglichen Risiko eines Notbudgets zu entgehen. An der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2018 wird der Gemeindepräsident mit zwei Änderungsanträgen beantragen, der Anpassung der Budgetpositionen Ressourcenzuschuss (Konto 195.4621.50, Fr.11‘452‘800.-- statt Fr. 13‘205'000.--) sowie Vorfinanzierung (Konto 911.3893.00, Fr. 0.-- statt Fr. 700‘000.--) zuzustimmen. Statt des ursprünglich budgetierten Ertragsüberschusses von 0 Franken entsteht neu ein Aufwandüberschuss von Fr. 1‘052‘200.--. Die Rechnungsprüfungskommission wurde informiert und unterstützt das Vorgehen des Gemeinderates.

Auch wenn das Budget neu ein Defizit vorsieht, muss der beantragte Steuerfuss von 115 % nicht geändert werden, da der zulässige Aufwandüberschuss gemäss § 92 Abs. 2 GG nicht überschritten und das Haushaltsgleichgewicht gemäss § 92 Abs. 1 eingehalten werden.

Drei Kantonsräte haben am 1. Oktober 2018 eine Parlamentarische Initiative (PI) zur Behebung des gesetzestechnischen Missstandes eingereicht. Die PI zielt darauf ab, dass jede Gemeinde Gemeindeverwaltung Dürnten ∙ Präsidialabteilung 2 selber entscheiden kann, ob sie eine Abgrenzung des Ressourcenzuschusses vornehmen will oder nicht und wie sie diese ausgestaltet. Falls der Kantonsrat der Parlamentarischen Initiative bezüglich § 119 Abs. 2 und 3 GG noch vor der Gemeindeversammlung zustimmen sollte, kann an der Budget-Version vom 8. Oktober 2018 festgehalten werden.

Die an der Gemeindeversammlung beantragte Vorfinanzierung für die Erweiterung der Schule Bogenacker-Tannenbühl wird vom Gemeinderat nicht zurückgezogen. Auch wenn nun die für das Budgetjahr 2019 geplante Einlage von Fr. 700‘000.-- entfällt, sieht der angepasste Finanzund Aufgabenplan in den Jahren 2020 – 2022 dennoch Einlagen vor.

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