Amtsrücktritte: Fristen
Die frei werdenden Sitze (1 Gemeinderat, 1 Kantonsrat, 1 Mitglied RGPK) werden anlässlich der Gesamterneuerungswahl vom 17. März 2019 vergeben.

Für die vom Stimmvolk zu wählenden Behördenmitglieder (Gemeinderat, Kantonsrat, Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission) endet die Rücktrittsfrist jeweils Ende November. Die frei werdenden Sitze (1 Gemeinderat, 1 Kantonsrat, 1 Mitglied RGPK) werden anlässlich der Gesamterneuerungswahl vom 17. März 2019 vergeben. Zwischenzeitlich wurde für jeden Sitz mindestens ein Wahlvorschlag abgegeben. Der Gemeinderat hofft auf eine aktive Beteiligung der Stimmbürger.
Für die vom Gemeinderat zu wählenden Kommissionsmitglieder läuft die Rücktrittsfrist noch bis Ende Februar. Anfang März wird der Gemeinderat über die eingereichten Rücktritte informieren.