Wolf, Luchs und Bär würden am 10. Februar im Kanton Uri an die Urne gehen, wenn sie denn könnten.
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Zwei Wölfe (Symbolbild) - Keystone
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Dort befinden die Stimmbürger nämlich über die Volksinitiative "Zur Regulierung von Grossraubtieren" des Bauernverbands. Diese hat indes vor allem symbolischen Charakter.

Die Initiative will die Urner Verfassung so ergänzen, dass der Kanton Vorschriften zum Schutz vor Grossraubtieren und zur Beschränkung und Regulierung des Bestands vorsieht. 3188 Unterschriften brachte das Initiativkomitee zusammen. Der Regierungsrat wollte einen Gegenvorschlag und dem Bund eine gleichlautende Standesinitiative vorlegen, der Landrat stimmte allerdings der Volksinitiative klar zu.

Abgestimmt wird indes nur über einen Teil der Initiative. Der Wortlaut: «Die Einfuhr und die Freilassung von Grossraubtieren sowie die Förderung des Grossraubtierbestands ist verboten» wurde für ungültig erklärt.

In der Praxis sei bei einem Ja keine Änderung zu erwarten, schreibt die Regierung. Einerseits seien die Forderungen der Initiative bereits durch die geltende Gesetzgebung grösstenteils erfüllt. Andererseits lasse die Bundesgesetzgebung den Kantonen keinen Spielraum, um eine eigene Grossraubtierpolitik zu betreiben. So ist etwa geregelt, wann und wo ein schadenstiftender Wolf geschossen werden darf.

Einen Wolf erlegt

Das Kantonsparlament stimmte der Initiative zu, weil es in der Kantonsverfassung ein Zeichen setzen will: Gerade im Hinblick auf die sich abzeichnenden Änderungen der eidgenössischen Jagdgesetzgebung soll ein möglicher zusätzlicher Handlungsspielraum des Kantons ausgeschöpft werden.

Im Kanton Uri hat die Sicherheitsdirektion bis jetzt zweimal einen Wolf nach Angriffen auf Schafherden zum Abschuss frei gegeben. Im Jahr 2015 war die Jagd erfolglos. Im Jahr 2016 wurde der zum Abschuss freigegebene Wolf im Gebiet Surenen erlegt.

Zudem stehen im Kanton Uri Richterwahlen an. Für die erstinstanzlichen Landgerichte Uri und Ursern werden Präsidium und Vizepräsidium sowie acht respektive fünf Richterinnen und Richter gewählt. Für das Obergericht stehen ebenfalls Präsidium und Vizepräsidium sowie elf Richter zur Wahl.

Wahlen in Appenzell Ausserrhoden

Gewählt wird am 10. Februar auch in Appenzell Ausserrhoden. Dort stehen Gesamterneuerungswahlen an. Gewählt werden die Regierung, der Landammann und das Obergericht.

Aus der fünfköpfigen Regierung treten Köbi Frei (SVP) und Matthias Weishaupt (SP) altershalber zurück. Als Nachfolger nominierte die SVP den Kantonsrat und Gemeindepräsidenten von Schwellbrunn, Hansueli Reutegger. Die SP schickt ihren Parteipräsidenten und Kantonsrat Yves Noël Balmer aus Herisau ins Rennen.

Als Landammann kandidiert der bisherige Alfred Stricker (parteiunabhängig). Neben Stricker stellen sich auch Paul Signer (FDP) und Dölf Biasotto (FDP) zur Wiederwahl. Ein allfälliger zweiter Regierungsrats-Wahlgang findet am 17. März statt.

IT Bildungsoffensive in St. Gallen

Im Kanton St. Gallen wird über einen Kredit von 75 Millionen Franken für eine IT-Bildungsoffensive abgestimmt. Mit dem Geld würden während acht Jahren Projekte aller Bildungsstufen finanziert - von der Volksschule über die Berufsbildung bis zu den Fachhochschulen und der Universität. Die Vorlage für eine IT-Bildungsoffensive war im St. Galler Kantonsrat unbestritten.

Ein Projekt aus dem Förderprogramm ist die geplante digitale Plattform Fit4Future in der Berufsbildung. Darauf sollen Lehrbetriebe, Berufsfachschulen und Branchenverbände besser zusammenarbeiten und etwa massgeschneiderte Ausbildungsprodukte erarbeiten. Weiter könnten dort auf die Digitalisierung abgestimmte «innovative Lernsettings» getestet werden.

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