Verbandsgemeinden legen Grundstein zur Übertragung von Abwasserleitungen und Sonderbauwerken

Gemeinde Biglen
Gemeinde Biglen

Region Worb,

Der Gemeindeverband ARA Worblental und seine Mitgliedergemeinden haben den Rahmenvertrag zur Übertragung von weiteren Kanälen und Sonderbauwerken unterzeichnet.

Industrieproduktion
Symbolbild zu Industrie. - Unsplash

Als neuer Eigentümer will der Verband Betrieb und Unterhalt von Abwasseranlage und Kanalnetz weiter optimieren. Nach sechs Jahren Vorbereitung unterzeichneten der Gemeindeverband ARA Worblental und seine Mitgliedergemeinden einen Rahmenvertrag für die Übernahme von weiteren, regional relevanten Abwasserleitungen und Sonderbauwerken von seinen Verbandsgemeinden. Damit ist der Grundstein für die Übertragung gelegt. Die bisherigen Eigentumsverhältnisse beruhten auf historischen Entwicklungen. Mit der in die Wege geleiteten Übernahme vereinheitlicht der Verband die Eigentumsverhältnisse und sichert die solidarische Kostenteilung unter den Verbandsgemeinden. Weiter wird ein verbesserter Schutz der Gewässer angestrebt.

Betrieb aus einer Hand

«Die Bedeutung von Kanalnetzbewirtschaftung und Einzugsgebietsmanagement für den Gewässerschutz nimmt laufend zu», erklärt Christoph Streun, Geschäftsführer der ARA Worblental. Die neuen Eigentumsverhältnisse der regional relevanten Abwasseranlagen sollen künftig den Betrieb aus einer Hand sowie die weiter optimierte Abstimmung des Kanalnetzes mit der ARA ermöglichen. Die Vertragsunterzeichnung ist ein wichtiger Meilenstein in der über 50-jährigen Geschichte des Gemeindeverbandes ARA Worblental. Mit der Übernahme wird das zu erhaltende Kanalnetz mit den sieben Regenüberlaufbecken von derzeit 13 Kilometern auf rund 39 Kilometer wachsen. Dem 1960 gegründeten Gemeindeverband ARA Worblental gehören die zehn Gemeinden Arni, Biglen, Bolligen, Ittigen, Ostermundigen, Grosshöchstetten mit dem Ortsteil Schlosswil, Stettlen, Vechigen, Worb und Zollikofen an; zudem als Vertragspartner der Münsinger Ortsteil Trimstein. Der Verband bezweckt die Projektierung, den Bau, den Betrieb, den Unterhalt und die Erneuerung der gemeinsamen Abwassereinigungsanlage (ARA), des Verbandskanals, der Regenbecken und der notwendigen Nebenanlagen. 

 

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