Überprüfung der bestehenden Schutzgegenstände

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Die Gemeinde Degersheim führt die Bereinigungsarbeiten der Ortsplanungsinstrumente durch. In diesem Zusammenhang überarbeitet sie die bestehenden Schutzbestimmungen in Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung und lässt unter anderem zu diesem Zweck für die Bereiche Ortsbild- und Kulturobjektschutz neue Inventare erarbeiten.

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Der Bereich Ortsbild- und Kulturobjektschutz basiert auf einem Inventar aus dem Jahre 1988. Die darin enthaltenen Gebiete und Objekte werden einer Überprüfung und aktualisierten Beurteilung unterzogen. Insbesondere betrifft dies die heute rechtskräftig geschützten Objekte. Es werden aber auch weitere Objekte in die Beurteilung einbezogen. Die Neuinventarisierung kann gegebenenfalls auch zu einer Neueinstufung führen.

Mit der Überarbeitung des Inventares im Bereich Ortsbild- und Kulturobjektschutz ist das Planungsbüro ERR Raumplaner AG, St. Gallen/ Herisau beauftragt. Im Herbst 2017 wurden bereits die Kulturobjekte im Dorf Degersheim inventarisiert. Voraussichtlich in den Monaten Mai und Juni 2018 werden weitere Schutzgegenstände der Gemeinde überprüft. Zu diesem Zweck werden die Gebäude fotografisch aufgenommen. Grundsätzlich werden die Objekte nur von aussen erfasst (Zustandsbeurteilung).

-Mitteilung der Gemeinde Degersheim

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