Ein allfälliger Ausbau des Flughafens Zürich darf nicht zu mehr Fluglärm im Kanton Thurgau führen.
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Dies schreibt der Thurgauer Regierungsrat in einer Vernehmlassungsantwort zur Luftfahrt an den Bund.

Der Konzeptteil des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt (SIL) enthält generelle Ziele und Vorgaben zur Infrastruktur der schweizerischen Zivilluftfahrt. Er legt das Gesamtnetz mit den Standorten und den Funktionen der einzelnen Flugplätze fest.

Der geltende SIL-Konzeptteil beruht auf dem Stand und den Entwicklungsvorstellungen der 1990er-Jahre. Seither hat der zivile Luftverkehr stark zugenommen, neue Technologien sind eingeführt worden und die Anforderungen an die Sicherheit sind gestiegen. Aus diesen Gründen wird der SIL einer umfassenden Überarbeitung unterzogen.

Mehr Flüge, mehr Lärm

Der Kanton Thurgau werde sich beim Bund dafür einsetzen, dass auf einen Ausbau der Infrastruktur am Flughafen Zürich verzichtet wird, sofern der Kanton Thurgau dadurch zusätzlich mit Lärm belastet würde, heisst es im Planungsgrundsatz des kantonalen Richtplans.

Dies steht im Widerspruch zum Grundsatz im SIL, dass sich die bauliche und betriebliche Entwicklung des Landesflughäfen nach der Luftverkehrsnachfrage richte, soweit diese mit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit in Einklang stehe, heisst es in der Mitteilung der Thurgauer Staatskanzlei vom Donnerstag. Ausserdem führe die prognostizierte, hohe Zunahme der Flugbewegungen für den Flughafen Zürich auf jeden Fall zu einer höheren Lärmbelästigung.

Die An- und Abflugverfahren sowie die Lage und Belegung der Flugrouten müssten bereits im Objektblatt und nicht erst im Betriebsreglement verbindlich festgelegt werden, fordert der Thurgauer Regierungsrat. Die Rahmenbedingungen zum Betrieb seien raumrelevant und die Routen und ihre Belegung dienten dazu, die Gebiete mit Lärmbelastung errechnen zu können.

Der Thurgauer Regierungsrat fordert ausserdem frühzeitig in den Koordinationsprozess miteinbezogen zu werden.

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