Stadtrat erhöht Beiträge an historische Bauten
Der Stadtrat verstärkt das Engagement für das Steckborner Ortsbild von nationaler Bedeutung und die fachgerechte Renovation historischer Bauten durch die Eigentümer.

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Oft verursachen die Baumassnamen an geschützten Objekten hohe Kosten. Dazu kommen die Auflagen und Wünsche der kantonalen Denkmalpflege sowie der Gemeinde.
Der minimale Beitrag der Gemeinde gemäss Natur- und Heimatschutzgesetz beträgt zehn Prozent der anrechenbaren Kosten. Beitragsberechtigt sind in der Regel nur Massnahmen, die bei der Erhaltung, Pflege und Restaurierung historischer Bausubstanz Mehrkosten verursachen. Der Stadtrat hat nun beschlossen, den Beitrag der Gemeinde auf 15 Prozent der anrechenbaren Kosten zu erhöhen.
-Mitteilung der Stadt Steckborn (mis)






