Sparpotential für Buslinien im Oberbaselbiet überschätzt

Während der Verhandlungen habe sich gezeigt, dass die Vorgaben vor allem für die Autobus AG Liestal (AAGL) zu hoch angesetzt waren, heisst es in der Antwort auf die Interpellation.

Postauto (Symbolbild)
Postauto (Symbolbild) - Keystone

Die Vorgabe von Einsparungen von zwei Millionen Franken bei 18 Buslinien im Oberbaselbiet war zu hoch angesetzt. Dies räumte die Regierung am Donnerstag bei der Beantwortung einer für dringlich erklärten Interpellation im Landrat ein.

Während der Verhandlungen habe sich gezeigt, dass die Vorgaben vor allem für die Autobus AG Liestal (AAGL) zu hoch angesetzt waren, heisst es in der Antwort auf die Interpellation. Daher seien die Beträge in den hängigen Zielvereinbarungen mit AAGL und Baselland Transport AG (BLT) auf ein «tieferes Niveau» angepasst worden.

Die genauen Beträge sind gemäss der Antwort indes vertraulich. Die Verhandlungen dauern weiter an.

Konkret geht es um zehn Buslinien der AAGL und acht Buslinien der BLT. Die BLT hatte vor zwei Jahren angekündigt, dass sie die AAGL-Linien zwei Millionen Franken günstiger betreiben könnte als das Liestaler Unternehmen. Später hatte die Regierung eine Sparvorgabe von just zwei Millionen Franken beschlossen.

BLT relativiert Spar-Aussage

Gemäss der Interpellationsantwort hat die BLT ihre Aussage in der Zwischenzeit insofern relativiert, als dass diese Summe nur bei einer Fusion mit der AAGL realisierbar sei. Gespräche über die von der Regierung ebenfalls verlangte Kooperation oder Fusion der beiden Unternehmen sind angelaufen, wie Baudirektorin Sabine Pegoraro im Landrat sagte. Dies würde dann das konkrete Sparpotential zeigen.

Der Kanton Basel-Landschaft hatte aufgrund von Fristen Ende Januar beim Bundesamt für Verkehr (BAV) die Ausschreibungsplanung für jene 18 Buslinien eingereicht. Die Ausschreibung würde per Dezember 2023 wirken. Gemäss Regierung soll die Planung indes zurückgezogen werden, falls Zielvereinbarungen zustande kommen.

Abbruch auf Gesuch hin möglich

Gemäss BAV kann das Verfahren auch nach dem Einreichen einer Ausschreibungsplanung noch gestoppt werden. Das BAV gehe jedoch grundsätzlich davon aus, dass wenn ein Kanton ein Gesuch um Aufnahme von Linien in die nationale Ausschreibungsplanung ersucht, dieser die Ausschreibung auch tatsächlich durchziehen will.

Um die Linien von der nationalen Ausschreibungsplanung zu streichen, muss der Kanton ein Gesuch stellen, wie es auf Anfrage beim BAV hiess. Dieses Gesuch kann dem BAV dann zum Entscheid vorgelegt werden.

Nach Publikation der Ausschreibung kann ein Verfahren abgebrochen werden, wenn wichtige Gründe vorliegen, sich die Voraussetzungen grundlegend geändert haben, oder wenn kein Angebot die festgelegten Anforderungen und Kriterien erfüllt.

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