Sicherheitsreglement tritt per 1. Juli 2018 in Kraft
Das Reglement über die Delegation von verkehrs- und ordnungsdienstlichen Aufgaben sowie die Videoüberwachung der Stadt Kreuzlingen (Sicherheitsreglement) tritt per 1. Juli 2018 in Kraft.

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Dank der guten Zusammenarbeit der Stadt Kreuzlingen mit den verschiedenen Sicherheitsorganen ist die Sicherheitslage in Kreuzlingen auf hohem Niveau stabil. Um privaten Sicherheitskräften Aufgaben zur Erfüllung ihrer verkehrs- und ordnungsdienstlichen Pflichten zu übertragen, ersuchte die Stadt Kreuzlingen beim Regierungsrat des Kantons Thurgau im Oktober 2017, um eine entsprechende Ermächtigung. Den Antrag hiess der Regierungsrat gut und übertrug der Stadt Kreuzlingen, gestützt auf § 42 der Verordnung des Regierungsrates zum Polizeigesetz vom 12. Juni 2012, Kompetenzen und Aufgaben im Rahmen der Verkehrs-, Ordnungs- und Spezialgesetzgebung neu.
Der kantonale Auftrag wurde zum Anlass genommen, ein Reglement über die Delegation von verkehrs- und ordnungsdienstlichen Aufgaben sowie die Videoüberwachung in der Stadt Kreuzlingen zu erstellen. Am 15. März 2018 wurde das Sicherheitsreglement vom Gemeinderat genehmigt. Es basiert auf Grundlage der Gesetzgebungen auf Bundes- und Kantonsebene.
Nach Ablauf der Referendumsfrist, die am 16. Juni 2018 ungenutzt abgelaufen ist, beschloss der Stadtrat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2018, das Reglement über die Delegation von verkehrs- und ordnungsdienstlichen Aufgaben sowie die Videoüberwachung in der Stadt Kreuzlingen per 1. Juli 2018 in Kraft zu setzen.
Das Reglement bildet unter anderem die Grundlage für die Ausschreibung von Sicherheitsdienstleistungen privater Unternehmen. Mit dem Beschluss des Stadtrates wird die Vergabe von Aufträgen an private Sicherheitsdienstleister für die Jahre 2019 bis 2020 ausgeschrieben.
Die Überwachung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erfolgt durch den städtischen Ordnungsdienst auf dem gesamten Stadtgebiet, das Einsatzgebiet privater Sicherheitsunternehmen beschränkt sich vorwiegend auf die Bereiche zwischen Seeburgpark und Bodensee-Arena, den Dreispitzpark und auf die Parkanlage Sallmann. Die Überwachung des fahrenden Verkehrs durch den Ordnungsdienst ist auf bestimmte Wege und Plätze beschränkt.
-Mitteilung der Gemeinde Kreuzlingen (vas)