Der Zürcher Stadtrat beantragt dem Gemeinderat den Privaten Gestaltungsplan «Mythenquai 20-28» festzusetzen. Dieser schafft die planungs- und baurechtliche Grundlage für einen Ersatzneubau der dortigen Liegenschaft der Swiss Re.
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Der Private Gestaltungsplan erlaubt es, von den geltenden Vorschriften der Bau- und Zonenordnung (BZO) abzuweichen. Sowohl die Gebäudehöhe als auch die Hofsituation gegenüber dem Mythenquai wären gemäss BZO nicht möglich, wie es in der Mitteilung heisst. Ausserdem wird auf dem Pflichtwohnanteil von 33 Prozent verzichtet.

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Der Gestaltungsplan hat zum Ziel, einen städtebaulich und architektonisch hochwertigen Büroneubau zu ermöglichen, der sich zusammen mit den bestehenden Bauten gut in die schutzwürdige Seeuferfront einfügt, wie die Stadt am Mittwoch mitteilte.

Die vier Gebäude der Swiss Re am Myhtenquai sollen zusammen mit zwei dahinterliegenden Gebäuden einen räumlich wahrnehmbaren Campus bilden. Im Erdgeschoss ist ein öffentliches Café oder Bistro geplant. Der Neubau beruht auf dem Richtprojekt von Meili & Peter Architekten AG mit GFA Gruppe für Architektur GmbH, Zürich.

Der Stadtrat hat nun mit Swiss Re vereinbart, dass die Hälfte des aufgehobenen Pflichtanteils Wohnungen - vorzugsweise im Kreis 2 - kompensiert wird. Zudem zahlt das Unternehmen einen finanziellen Beitrag für einen neuen Verpflegungskiosk an der neu gestalteten Promenade.

Bereits 2011 hat die Stadt mit Swiss Re einen Vertrag geschlossen, damit die oberirdischen Parkplätze vom Hafen Enge in die Tiefgarage im Gebäude Myhtenquai 20-28 verlegt werden können. Dies schafft die Voraussetzung, die Hafenpromenade Enge neu zu gestalten.

-Mitteilung der SDA (mba)

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