Neuvergabe der Bewilligungen für Taxi-Betriebe 2019-2022 in Zofingen
Die Stadt Zofingen hat an drei regionale Unternehmen die Bewilligungen für fünf TaxiStandplätze beim Bahnhof und zusätzliche Betriebsbewilligungen für Taxifahrten ab privaten Standplätzen erteilt.

Der gewerbsmässige Transport von Personen mit Motorfahrzeugen auf dem Gemeindegebiet Zofingen bedarf einer Bewilligung, ausgestellt auf den Taxi-Betriebsinhaber. Die Bewilligungen werden durch den Stadtrat nach vorgängiger öffentlicher Ausschreibung alle vier Jahre erteilt.
Gemäss dem Zofinger Taxireglement gibt es drei gebührenpflichtige Bewilligungsarten:
- Bewilligung A mit festen Standplätzen am Bahnhof
- Bewilligung B mit Taxifahrten ab einem privaten Abstellplatz
- Bewilligungen C mit Taxifahrten bei besonderen Gelegenheiten
Bei der Bewilligungsvariante B ist auf einem privaten Abstellplatz in Zofingen auf neue Kundinnen oder Kunden zu warten. Die Bewilligung C schliesslich berechtigt zu Fahrten bei besonderen Anlässen, wie beispielsweise das Heitere Open Air. Die jährlichen Gebühren werden neu für A-Bewilligungen auf CHF 600 und für B-Bewilligungen auf CHF 350 festgesetzt.
Der Stadtrat Zofingen hat drei Bewerbungen örtlicher Taxibetriebe für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2022 geprüft und erteilt folgende fünf A-Bewilligungen beim Bahnhof Zofingen:
- 2 Standplätze Walter Tschannen AG, Zofingen
- 2 Standplätze Burg-Taxi AG, Oftringen
- 1 Standplatz Altstadt-Taxi AG, Zofingen
Die Anzahl zugeteilter Standplätze erfolgt nicht fahrzeugspezifisch. Die Taxi-Betreiber können alle Fahrzeuge ihres Betriebes dort abstellen. Es wird lediglich die maximal gleichzeitige Belegung pro Betreiber festgelegt.
Der Walter Tschannen AG, der Altstadt-Taxi AG und der Burg-Taxi AG wird zudem eine Betriebsbewilligung B, für Taxifahren ab privaten Standplätzen in Zofingen, erteilt.