Der Neubau für die Kinder- und Jugendpsychiatrie Baselland in Liestal ist einen Schritt weiter gekommen.
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Anwohner, die sich gegen das Projekt wehren, sind mit einer erneuten Beschwerde am Kantonsgericht abgeblitzt.

Das Baselbieter Kantonsgericht wies die Beschwerde am Mittwoch einstimmig ab. Anwohner eines Gebäudes gegenüber der Bauparzelle hatten damit Rechtsverletzungen beim Erlass des Gewässerraum-Nutzungsplans für den Röserenbach in jenem Gebiet durch die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) gerügt.

Für mehr Schutz

Die vom Bundesrecht für den Gewässerraum vorgegebene Mindestbreite darf je 6.30 Meter beidseits des Bachs nicht unterschreiten. Die Anwohner fanden indes, die BUD hätte darüber hinaus den Schutz des gesamten dortigen Ufer- und Feldgehölzes prüfen sowie den ganzen Röserenbach statt nur den Abschnitt bei der Bauparzelle einbeziehen müssen.

Ausserdem sahen die Anwohner Verfassungsrechte verletzt: Wie ihr Anwalt vor Gericht geltend machte, hätten in einer Steuerungsgruppe, die an der Erarbeitung des Nutzungsplans beteiligt war, auch zwei Vertreter der Psychiatrie Baselland Einsitz gehabt. Die Gruppe sei somit befangen gewesen.

Korrekter Ablauf

Das Gericht sah dies jedoch anders. Die steile Böschung, mit welcher die Bauparzelle zum Röserenbach abfällt, schliesst eine Ausdehnung des Uferbereichs in die Parzelle aus, wie der Referent im Richtergremium in der öffentlichen Beratung darlegte. Somit sei das anschliessende Feldgehölz nicht ebenfalls geschützt.

Dieses Gehölz habe zudem keine überragende Bedeutung für die Natur, was auch die Beschwerdeführer nicht behaupteten. Vor allem aber gehe es im vorliegenden Fall um die Ausscheidung von Gewässerraum, also etwa um Hochwasserschutz und Ähnliches, nicht aber um den Schutz eines Gehölzes im Sinne des Natur- und Heimatschutzgesetzes.

Am Verzicht auf einen Schutz sei daher nichts auszusetzen. Nicht willkürlich sei zudem, dass die BUD den Gewässerraum nur dort ausgeschieden habe, wo der Kanton die Planungshoheit inne habe. Denn für den übrigen Röserenbach sei die Gemeinde Liestal zuständig.

Zulässiger Einsitz

Keine Rechtsverletzung sah der Referent zudem im Einsitz von zwei Psychiatrie-Vertretern in der Steuerungsgruppe. Diese habe dazu gedient, den Einbezug Direktbetroffener zu sichern. Sie sei aber keine Behörde und habe den Nutzungsplan nicht vorbereitet. Direkt betroffen sei die Psychiatrie, da ihr Projekt auch vom Plan abhänge.

Bei den Anwohnern des schon bestehenden Nachbarhaus sei dies nicht gleichermassen der Fall. Mehrere Richter kritisierten aber - auch angesichts entsprechender Sensibilitäten bei den Beschwerdeführern - die Bezeichnung «Steuerungsgruppe» für das fragliche Gremium, obwohl dieses nur der Mitwirkung gedient habe.

Erfolg im Vorjahr

Die Psychiatrie Baselland hatte das Baugesuch für den geplanten Neubau 2015 eingereicht. Entstehen soll dieser am Rande des bestehenden Psychiatrie-Areals Hasenbühl. Doch der Rechtsstreit mit den Anwohnern, die Stockwerkeigentum auf der anderen Seite des Röserenbachs besitzen, verzögerte das Projekt bisher.

Einen Erfolg verbuchen konnten die Anwohner im März 2017, als das Kantonsgericht eine erste von ihnen eingereichte Beschwerde guthiess. Der Kanton hatte damals den Gewässerraum nur mangelhaft ausgeschieden, was das einstimmige Gericht als nicht bundesrechtskonform rügte; es wies das Vorhaben ans Bauinspektorat zurück.

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