Neu vergibt die Gemeinde Kleinhandelsbewilligungen
Öffentliche Einzelanlässen bei denen Alkohol ausgegeben werden, wie Dorffeste, Musik- und Turnerabende, brauchen neu eine Bewilligung der Gemeinde.

Das Wichtigste in Kürze
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Sofern an einem Einzelanlass von einem Verein, einem Landwirtschaftsbetrieb oder einer ähnlichen Organisation Spirituosen abgegeben werden, ist dafür eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich. Bis anhin wurden die entsprechenden Bewilligungen jeweils durch das kantonale Departement erteilt. Für Anlässe ab dem 1. März 2018 erhalten Gesuchstellende die Kleinhandelsbewilligung nun neu vom Gemeinderat Uerkheim.
Die Wirtetätigkeit an einem Einzelanlass ist mindestens 10 Tage vor dem Anlass der Gemeinde und dem Amt für Verbraucherschutz (Meldepflicht nach Lebensmittelgesetz) via Meldeformular für Einzelanlässe zu melden. Unter öffentlichen Einzelanlässen sind Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc., zu verstehen.
-Mitteilung der Gemeinde Uerkheim






