Der Entwurf des Bundesgesetzes über elektronische Medien überzeugt die Baselbieter Regierung nicht.
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Die Baselbieter Regierung äussert sich in ihrer Mitteilung vom Dienstag über die Vernehmlassung «kritisch zum Entwurf». Verändertes Mediennutzungsverhalten und neue Technologien erforderten heute eine «Gesamtschau» ohne Trennung in Audio-, Video- und Textbeiträge, die «vielleicht in der Vergangenheit Sinn gemacht» habe.

Nur so sei der Zweck des Gesetzes zu erreichen, den die Kantonsregierung begrüsse. Als Zweck des Gesetzes nennt sie, «zur Vielfalt an schweizerischen Medien beizutragen», die Qualität elektronischer Medien zu fördern und so «einen Beitrag an die demokratische, soziale und kulturelle Entwicklung der Schweiz zu leisten».

Das Gesetz dürfe zudem «den regional erbrachten Service Public» nicht vernachlässigen. Dies bedeute unter anderem Konzessionen oder Leistungsaufträge an regionale Anbieter mit mindestens zehnjähriger Dauer sowie die Sicherstellung der Must-Carry-Pflicht, die Verbreitungspflicht bestimmter Programme.

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