Machbarkeitsstudie der Sportanlage soll das weitere Vorgehen aufzeigen
Der Bezirksrat hat für die Erneuerung und den Ausbau der Sportanlage Luterbach in Küssnacht eine Planungskommission eingesetzt. Als Grundlage für ein Gesamtkonzept soll bis Ende Jahr ein Masterplan erarbeitet werden.
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Der bestehende Kunstrasen auf dem Areal der Küssnachter Sportanlage Luterbach ist ein Flickwerk. Den verschiedenen einheimischen Vereinen stehen zu wenig Trainingsflächen zur Verfügung. Das Rasenfeld Luterbach kann sich infolge Überbelastung und trotz intensiven Pflegemassnahmen kaum regenerieren. Die Mitgliederzahlen von Benutzervereinen steigen weiter an. Zudem gibt es nicht genügend Garderoben für Mädchenteams (Trennung der Garderoben und Duschen gegenüber den Knabenmannschaften).
Planungskommission eingesetzt
Angesichts des prekären Zustands der Rasenspielfelder und der Bedürfnisse im Bereich der Infrastruktur hat der Bezirksrat unter dem Titel «Vision 21 – Sportanlage Luterbach» eine Planungskommission mit den folgenden Mitgliedern eingesetzt:
- Josef Heinzer, Bezirksrat, Präsident
- Christian Rust, Abteilungsleiter Infrastruktur, Protokollführer/ Bauherrenvertreter
- Wolfgang Lüönd, alt Landschreiber, Bauherrenberatung/Finanzen
- Roger Muggli, Vertreter restliche Sportvereine (Präsident KSC)
- Monika Krummenacher, Finanzen/Kommunikation
- Cyrill Michlig, Mitglied Schulrat, Vertreter Bezirksschulen
- Sandro Minelli, Baumeister
- Tobias Schuler, Vertreter FC Küssnacht
- Reto Blickisdorf, Vertreter Turnverein Küssnacht.
Gesamtheitliche Betrachtungsweise
Die Grundlage für die Planung der Sportanlage Luterbach bildet das Vorprojekt «Vision 21», welches durch den FC Küssnacht und den Turnverein Küssnacht initiiert worden ist und durch die Interessengemeinschaft der Küssnachter Sportvereine (IGKS) gemäss Beschluss der Generalversammlung 2017 unterstützt wird. Der Auftrag des Bezirksrates an die Planungskommission lautet, ein konsensfähiges Projekt für den Ausbau der Sportanlage Luterbach auszuarbeiten, welches alle interessierten Gruppen berücksichtigt und das zu realisierende Asylzentrum und den gesetzlich vorgeschriebenen Hochwasserschutz Giessenbach in die Betrachtungsweise miteinschliesst.
Eine Machbarkeitsstudie als Masterplan
Unter diesen Voraussetzungen hat die Planungskommission Luterbach vom Bezirksrat den Auftrag erhalten, ein Strategiepapier für die Realisierung eines wirtschaftlichen, mehrheitsfähigen Projekts zu entwickeln. Die Kommissionsmitglieder sind sich einig, dass für die Vorbereitung und Durchführung des weiteren Projektverfahrens eine Machbarkeitsstudie mit Grobkostenschätzung zur Grundlagenbeschaffung zwingend notwendig ist. Die Machbarkeitsstudie, welche als Masterplan das Gesamtkonzept aufzeigen wird, soll im zweiten Quartal 2018 bei spezialisierten Planern in Auftrag gegeben werden und bis Ende Jahr vorliegen.
-Mitteilung der Gemeinde Küssnacht (vas)
