Liegenschaftsstrategie
Grünes Licht für die Ausarbeitung einer Liegenschaftsstrategie

In den Richtlinien der Regierungstätigkeit 2017–2020 und im behördenverbindlichen Siedlungsrichtplan ist die Notwendigkeit zur Erarbeitung einer Liegenschaftsstrategie verankert.
In den Regierungsrichtlinien wird unter dem Zielbereich W.2 "Preise und Gebühren" als Ziel 2 die "Erarbeitung einer Immobilienstrategie über das städtische Liegenschaftsportefeuille" formuliert. Im behördenverbindli- chen Siedlungsrichtplan wird im Massnahmenblatt S.1.2 "Aktive Bodenpolitik" die Einzelmassnahme 1.2.2 "Immobilien- und Liegenschaftsstrategie" aufgeführt.
Das Ziel der Stadt Langenthal ist, eine Entscheidungsgrundlage für eine aktive Bodenpolitik im Rahmen einer Immobilien- und Liegenschaftsstrategie zu erarbeiten. Dabei sollen strukturelle, finanzielle und städtebauliche Überlegungen, Problempunkte und Zukunftschancen aufgezeigt werden.
Es werden mit der Strategie die Kriterien für einen Kauf, Verkauf, die Abgabe im Baurecht oder den Tausch von städtischem Boden und Liegenschaften erarbeitet. Des Weiteren sollen spezifische strategische Aussa- gen zu einzelnen Stadtgebieten möglich werden, und es sollen Aussagen zur Nutzung und Bewirtschaftung der städtischen Liegenschaften konkretisiert werden.
Der Gemeinderat bewilligte den für die Ausarbeitung der Liegenschaftsstrategie erforderlichen Kredit in der Höhe von Fr. 100'000.00 (inkl. MwSt.) zu Lasten der Investitionsrechnung. Die Erarbeitung der Strategie wird in Zusammenarbeit mit der Wüest Partner AG erfolgen. Die Auftragsvergabe erfolgte durch die Finanzkommission.






