Kommissionen des Gemeinderats und des Grossen Gemeinderats werden neu besetzt

    In Steffisburg haben im letzten November die Vertretungen der Parteien, die an den Gemeindewahlen teilgenommen haben, die Kommissionssitze neu verteilt.

    Gemeinderat
    Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

    Am 29. November 2018 haben Vertretungen der an den Gemeindewahlen teilgenommenen Parteien BDP, SVP, glp, FDP, SP, EVP und EDU die Kommissionssitze für die Kommissions-Legislatur vom 1. Februar 2019 – 31. Januar 2023 zugeteilt. Die Kommissionssitzverteilung erfolgt jeweils gestützt auf die Gemeindeordnung, wonach die Kommissionssitze nach den Wählerstimmenanteilen der im Grossen Gemeinderat vertretenen politischen Parteien zu ver-teilen sind. Grundlage dazu bildeten die Ergebnisse der Parlamentswahlen vom 25. November 2018.

    Kommissionen des Grossen Gemeinderates

    – die Schulkommission

    Gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung wählt der Grosse Gemeinderat die Kommissionsmit-glieder nach Vorschriften des Reglements über die ständigen Kommissionen. Es sind dies:

    – die Aufsichts- und Geschäftsprüfungskommission

    – die Finanzkommission

    – die Sozialkommission

    – die Sicherheitskommission

    – die Umwelt- und Energiekommission

    Kommissionen des Gemeinderates

    Die Besetzung der Kommissionen des Gemeinderates (gem. Anhang zur Organisationsverordnung) erfolgt grundsätzlich auf Antrag der Fachabteilungen, unabhängig des politischen Verteilers (mit Ausnahme der Stipendienkommission und der sieben politisch zu wählenden Personen im Wahl- und Abstimmungsausschuss).

    Es sind dies:

    – Ständiger Wahl- und Abstimmungsausschuss

    – Ausschuss für Personenfragen

    – Fachausschuss

    – Stipendienkommission

    – Fachkommission für Seniorenfragen

    – Fachkommission für Integration und Familie

    – Kommission Zivilschutz

    – Fachkommission Feuerwehr

    – Fachkommission Energieeffizienz

    Die Wahl der Mitglieder in die Pensionskassekommission richtet sich nach den Bestimmungen des Reglements über die Pensionskasse. Die Wahl in den Stiftungsrat "Stuckimatte" nach der entsprechenden Stiftungsurkunde.

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