Ab Mitte 2019 können die Luzerner Hausbesitzer ihren Kaminfeger selbst wählen.
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Der Kantonsrat hat am Montag nach zweiter Lesung das Gesetz über den Feuerschutz entsprechend geändert und dieses mit 85 zu 19 Stimmen gutgeheissen.

Bislang durften im Kanton Luzern nur gewählte Kaminfegermeister und ihre Angestellte Schornsteine reinigen. Der Kanton ist zur Zeit noch in 18 Kaminfegerkreise gegliedert, jedem Gebäude ist ein gewählter Kaminfegermeister zugeteilt. Auf den 1. Juli 2019 wird dieses Monopol beendet und der freie Markt in die Branche einziehen.

Das Kaminfegermonopol habe 200 Jahre lang gute Dienste geleistet, sagte Regierungsrat Paul Winiker. Bei den Heizungen habe es aber technologische Änderungen gegeben, so dass das Monopol nicht mehr nötig sei.

Eine vollständige Liberalisierung gibt es aber nicht. Aus Rücksicht auf den Brandschutz werden weiterhin nur Kaminfeger zugelassen sein, die über ein Meisterdiplom verfügen. Wer im Kanton Luzern als Kaminfeger arbeiten will, benötigt eine Bewilligung der Gebäudeversicherung.

Weil die Kaminfegermeister neu keine festgelegte Gebietszuteilung mehr haben und nicht mehr für bestimme Kamine zuständig sind, werden sie von der Reinigungspflicht befreit. Diese Pflicht geht an die Grundeigentümer über.

Änderungsanträge gab es in der zweiten Lesung der Vorlage keine. Gegen die Aufhebung des Monopols waren SP und Grüne. Jörg Meyer (SP) sagte, der Brandschutz werde ohne Monopol sinken und die Kosten für die Hausbesitzer auf dem Land könnten steigen. Die Änderung sei nicht sachlich, sondern nur ordnungspolitisch motiviert, sagte Hans Stutz (Grüne).

In einer weiteren Änderung des Feuerschutzgesetzes gab der Kantonsrat den Gemeinden die Möglichkeit, mehr Geld aus der Feuerwehrersatzabgabe einzunehmen, um ihre Ausgaben für die Feuerwehr decken zu können. Der maximale Ansatz wird von 4,5 Promille des steuerbaren Einkommens auf 6,0 Promille angehoben. Der Mindestbetrag wird von 30 auf 50 Franken erhöht, der Höchstbetrag von 400 auf 500 Franken. Diese Änderung tritt bereits am 1. Januar 2019 in Kraft. Beschlossen wurde sie mit 85 zu 20 Stimmen.

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