Gemeinderat legt Grundwasserschutzzonen neu fest
Der Gemeinderat hat entschieden: Die neuen Grundwasserschutzzonen Winkensteig und Häggen/Brunnenwiese sind rechtskräftig.

Das Wichtigste in Kürze
- Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
- Schreiben auch Sie einen Beitrag!
Die Grundwasserschutzzonen der Wasserfassungen Winkensteig und Häggen/Brunnenwiese der Wasserkorporation Muolen mussten neu festgelegt werden. Das entsprechende Auflageverfahren hat von Mitte November 2016 bis Mitte Dezember 2016 stattgefunden. Eine gegen die Grundwasserschutzzone Winkensteig erhobene Einsprache wurde schliesslich zurückgezogen. Unterdessen konnten die Erlasse von den zuständigen kantonalen Ämtern genehmigt werden und sind somit nun rechtskräftig.
Die Grundwasserschutzzonen dienen dazu, schädliche Auswirkungen auf das Trinkwasser zu verhindern. Aufgrund dessen bestehen auf diversen Grundstücken rund um die Wasserfassungen Beschränkungen in der Nutzung; vom Bauverbot bis zum Verbot Gülle auszutragen etc. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften des Schutzzonenreglementes kann extrem schädliche Folgen haben. Auf denjenigen Grundstücken, welche in den Grundwasserschutzzonen S1, S2 oder S3 liegen, wird im Grundbuch eine entsprechende Anmerkung eingeschrieben. Die betroffenen Grundeigentümer werden dahingehend durch das Grundbuchamt direkt informiert.
-Medienmitteilung der Gemeinde Muolen